(openPR) Vor dem Landgericht in Berlin stritten die beiden Parteien um eine mögliche Markenrechtsverletzung. Die mittlerweile weiträumig bekannte Partyband “Die Atzen” wollte es nicht hinnehmen, dass im Eventkalender von KWICK! eine Atzenparty mit ihrem Brillenlogo beworben wurde und ließ KWICK! daraufhin kostenpflichtig abmahnen. Zu Unrecht wie das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 3. September 2010 (Geschäftsnummer 15 O 362/10) nun feststellte. KWICK! hat alle Kontrollpflichten rechtmäßig erfüllt und ist den Atzen obendrein nichts schuldig.
Wer heutzutage eine Internetseite betreibt, im Speziellen ein soziales Netzwerk, der richtet sich eine Rechtsabteilung gleich passend mit ein. Denn lange lassen erste Abmahnungen und andere Rechtsanwaltsschreiben nicht auf sich warten. So auch in jenem Fall. Die Musikgruppe “Die Atzen“, bestehend aus den Künstlern “Frauenarzt” und “Manny Marc” (Disco Pogo, Atzin, Hey – das geht ab) sah es nicht gerne, dass im Eventkalender von KWICK! für eine andere Atzenparty, die nicht lizensiert gewesen sein soll, geworben wurde. Ein Community-Mitglied hatte dazu einen Flyer eingestellt. Besonders das Markenzeichen der Band, eine Partybrille, stieß den Chart-Stürmern sauer auf. Die Reaktion: Eine kostenpflichtige Abmahnung per Anwalt, obwohl KWICK! bis dahin von dem Flyer gar nichts wusste.
KWICK! löschte zwar umgehend den betreffenden Event-Eintrag, unterzeichnete aber nicht wie gefordert eine entsprechende Unterlassungserklärung, denn dazu sah sich die Geschäftsführung in Absprache mit dem KWICK! vertretenden Medienanwalt Bertram Zacharias-Langhans nicht verpflichtet. Ebenso weigerte man sich, irgendwelchen Schaden zu ersetzen und insbesondere auch Auskunft zu erteilen. Auch die Datenweitergabe des Mitglieds lehnte man strikt ab.
Zu Recht wie nun die 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in dem Urteil vom 3. September feststellte. KWICK! sei weder verpflichtet, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, noch dazu, Schaden zu ersetzen, ebenso keine Auskunft zu erteilen und obendrein dem vertretenden Rechtsanwalt auch keine Kosten zu ersetzen. Im Übrigen hätten “Die Atzen” auch die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu bezahlen. Das Gericht betonte dabei, dass die Vorgehensweise von KWICK! bei allein über 100.000 Beiträgen, die jeden Tag von Mitgliedern hochgeladen bzw. geschrieben werden, nicht anders zu verrichten sei.
Info: KWICK! sichert sich keine Rechte an Bildern von Mitgliedern und macht sich diese damit auch nicht zu Eigen. Ein weiteres ausschlaggebendes Argument für das Gericht für die Entscheidung zugunsten der Community. Andere Netzwerke verlangen von Mitgliedern weitreichende Nutzungsrechte, zum Teil unterlizensierbar, weltweit und zeitlich sowie örtlich unbeschränkt. In solchen Fällen hätte das Gericht möglicherweise anders entschieden. Darauf wird hingegen bei kwick.de auch gemäß den aktuellen Nutzungsbedingungen verzichtet. Mitglieder sollen stets selbst entscheiden können, was sie zur Verfügung stellen und für wie lange.












