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Ampere AG reicht Musterklage gegen RWE ein

02.07.201012:39 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Energiedienstleister Ampere AG reicht Musterklage ein
RWE rechnet Kunden systematisch falsch ab; Kunden zahlen 50 Mio. Euro zu viel

Berlin, 02.07.2010. Die Ampere AG hat im Namen seines Kunden Harlekin aus Waldbrunn Musterklage gegen die RWE Vertrieb AG beim Amtsgericht Dortmund eingereicht. Hintergrund ist eine überhöhte Ab-rechnung der EEG-Umlage. Auf den bundesweit einheitlichen Satz von 2,047 ct/kWh schlägt der Energie-konzern einen Korrekturbetrag von rund 0,1 ct/kWh für das Jahr 2008 auf. Laut der Ampere AG ist dies gesetzeswidrig. Die vom Gesetzgeber zur Abrechnung des Korrekturbetrages vorgesehene Frist lief zum 30.11.2009 ab.


Was zunächst nach einer geringen Mehrbelastung klingt, addiert sich deutschlandweit auf bis zu 500 Mio. Euro, davon entfallen ca. 50 Mio. Euro auf RWE und seine Tochterunternehmen. Betroffen sind neben Endverbrauchern aus Gewerbe und Industrie auch öffentliche Einrichtungen.
Aufgefallen ist die erhöhte EEG-Umlage bei der detaillierten Rechnungsprüfung, die die Ampere AG für jeden ihrer über 14.000 Kunden durchführt. Dr. Dietmar Polster, Vorstand des Berliner Energiedienstleis-ters, erklärt: „RWE hat die gesetzliche Frist verschlafen und versucht nun über bilaterale Vereinbarungen doch noch abzurechnen – zu Lasten der Endverbraucher.“
Dass sich der Energieriese aus Essen seiner Vorgehensweise keineswegs gewiss ist, zeigt die wachsende Zahl der unterschiedlichen Fälle. Laut Dietmar Polster reagieren die Tochterunternehmen des RWE-Konzerns alle unterschiedlich auf den Widerspruch aus Berlin. Die Bitte an RWE-Vorstand Dr. Rolf-Martin Schmitz um eine konzernweite Regelung im Sinne der Kunden endete ernüchternd. Rolf-Martin Schmitz wiegelt ab, schreibt von „komplexen Anforderungen“ und kündigt an, „die mit den Kunden vereinbarten vertraglichen Regelungen sorgfältig und korrekt abzuarbeiten“.
Die Musterklage von Harlekin beweist das Gegenteil: Der Mittelständler aus Bayern hat einen entspre-chenden Änderungsvorschlag, der RWE dazu berechtigten sollte, den Korrekturbetrag auch noch im Jahr 2010 abzurechnen, bis heute nicht unterzeichnet – abgerechnet wird trotzdem. Für Geschäftsführer Michael Mühleck ein Skandal. Ihn stört vor allem die Intransparenz: „Für jemanden, der sich nicht täglich damit befasst, ist das alles völlig undurchsichtig. Trotz Information durch Ampere konnten wir keinen Rück-forderungsanspruch aus der Rechnung ableiten. Nicht ohne Grund vertrauen wir seit neun Jahren den Energieexperten von Ampere.“ In anderen Fällen drohte RWE Kunden sogar mit Stromabschaltung durch den Netzbetreiber, sofern der von der Rechnung gekürzte Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen werde.

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