(openPR) Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz: BilMoG) wurde eine deutliche Annäherung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die internationalen Regelungen verabschiedet. Dadurch sind die neuen handelsrechtlichen Vorschriften für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, bindend.
Relevant ist die Umstellung für das Finanz- und Rechnungswesen, die Steuerabteilungen, die Forschungs- und Entwicklungszentren sowie das Controlling als Steuereinheit eines Unternehmens. Sofern mehrere Bereiche in die Umstellung einzubeziehen sind, ist es ratsam Prioritäten mit Verantwortlichkeiten für die einzelnen Bereiche unter Bestimmung einer Gesamtprojektleitung festzulegen. Zudem sind im Vorfeld personelle und zeitliche Kapazitäten zu berücksichtigen. Für ein Unternehmen stellt sich dabei oftmals die Frage, ob der Umstellungsprozess intern oder durch die Unterstützung von externen Beratern vollzogen werden soll. Zur Vermeidung von hohen externen Beratungsaufwendungen ist ein frühzeitiger Planungsbeginn empfehlenswert.
Es gibt viel zu beachten: Bei dem Übergang auf das neue Handelsrecht sind neben den eigentlichen rechnungslegungsspezifischen Anforderungen weitere Faktoren zu berücksichtigen. Der Umstellungsprozess bedarf einer detaillierten Planungsphase in der die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Rechnungslegung analysiert werden müssen. Darüber hinaus müssen Einschätzungen hinsichtlich Umfang als auch Komplexität eines solchen Projektes von den Verantwortlichen aus den betreffenden Bereichen getroffen werden.
Im Rahmen der fachlichen Umstellung ist frühzeitig eine Bilanzierungsstrategie festzulegen. Durch die gesetzlichen Änderungen wurden viele Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte abgeschafft und durch die Übergangsvorschriften im EGHGB einerseits sowie die Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften andererseits, wurden faktische Wahlrechte – bspw. die Bewertung der Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag - vom Gesetzgeber kodifiziert.
Es empfiehlt es sich nach Festlegung einer künftigen Bilanzierungsstrategie für die Mitarbeiter eines Unternehmens eine Bilanzierungsrichtlinie zu verfassen und die betroffenen Mitarbeiter zu schulen. Insbesondere muss hierbei bedacht werden, dass Mitarbeiter aus dem Finanz- und Rechnungswesen zukünftig bei der Erstellung des Jahresabschlusses sehr eng mit Mitarbeitern der Steuerabteilung zusammenarbeiten, denn die Erstellung der Handelsbilanz nach der Umstellung auf BilMoG erfordert die für die Ermittlung von Steuerlatenzen ermittelten steuerlichen Wertansätze.
Die Akademie für Bilanzierung. Steuern. Recht. entwickelt speziell für diese Umstellung der Rechnungslegung auf BilMoG Seminare als Hilfestellung für den Mittelstand an. Hierzu zählen beispielsweise die Analyse der Auswirkungen auf den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschluss in Fällen und auch ein Praxisleitfaden für den Übergang der Rechnungslegung auf BilMoG. Ganz individuell werden auf den Wissensstand abgestimmte Inhouse-Veranstaltungen angeboten. Dies garantiert ein umfangreiches Praxiswissen für jeden Teilnehmer.







