(openPR) Unter my-downloads.de bietet die Premium Content GmbH eine sorgfältig recherchierte Auswahl an aktuellen Download-Links an. Interessierte Nutzer finden in dem redaktionell aufbereiteten Web-Katalog wertvolle Beschreibungen top-aktueller Software-Produkte sowie sichere und schnelle Internetadressen und Downloadquellen zum sicheren und legalen Download der jeweiligen Software. Die Sammlung wird ständig aktualisiert und bietet Computer-Neulingen einen breiten Überblick über nützliche Software für den Computer-Alltag. Aber auch der erfahrene PC-Nutzer, der möglichst schnell einen Rechner neu installieren muss, hat hier alle notwendigen Links zur Hand.
Diesen redaktionellen Service bietet die Premium Content GmbH unter der Leitung von Viliam Adamca zu einem monatlichen Festpreis bei einer zweijährigen Laufzeit an.
Die Premium Content GmbH aus Rödermark wird nun verstärkt gegen zahlungssäumige Nutzer das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gestützt durch Gerichtsurteile (u.a. nachzulesen unter 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, sowie 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht Wiesbaden) hat Geschäftsführer Viliam Adamca nun die gerichtliche Geltendmachung unbezahlter Forderungen aus dem Projekt www.my-downloads.de angestoßen.
Viliam Adamca wörtlich: „Wir bedauern dass dieser Schritt notwendig geworden ist. www.my-downloads.de bietet mit mehreren hundert recherchierten und aufbereiteten Software-Empfehlungen einen breitgefächerten Reiseführer quer durch frei verfügbare Downloads im deutschsprachigen Internet an. Die Nutzer von My-Downloads.de profitieren dabei durch sichere und schnelle Download-Quellen sowie einer Benachrichtigung bei neuen Versionen.“
Die Premium Content GmbH werde nun verstärkt die Hilfe von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Anspruch nehmen, um die Zahlung der vereinbarten Nutzungsentgelte durchzusetzen, bzw. Fälle von vorgeschobenem Datenmissbrauch aufzuklären. Bislang sei es eine von Nutzern gerne verfolgte Strategie gewesen, die Anmeldung bei www.my-downloads.de oder ähnlichen Services schlichtweg abzustreiten. Hierzu wurden bereits Schnittstellen entwickelt, die die elektronische Übergabe derartiger Nutzerdaten an die zuständigen Staatsanwaltschaften per Knopfdruck ermöglichen.
Adamca weiter: „Im Internet scheint die Hemmschwelle zum Diebstahl niedriger zu sein als in Ladengeschäften. Die meisten Kunden würden selbstverständlich keine CD's und DVD's stehlen. Im Internet hingegen gilt die Erschleichung von „immateriellen Leistungen“ nach wie vor als Kavaliersdelikt oder Sport, zusätzlich angefeuert durch die Verbraucherzentralen und Boulevard-Medien. Wir sehen das anders – und Gerichte und Staatsanwaltschaften glücklicherweise auch.“,
wie die von der Premium Content GmbH zum Thema „Verträge im Internet“ veröffentlichten Urteile zeigen.








