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Qualitätsmerkmale fugenloser Fallschutzböden

13.04.201018:10 UhrSport
Bild: Qualitätsmerkmale fugenloser Fallschutzböden
Ausschreibungstext mit veralteter Fallschutznorm, derzeit von einem Anbieter versendet.
Ausschreibungstext mit veralteter Fallschutznorm, derzeit von einem Anbieter versendet.

(openPR) Auf den ersten Blick sehen sie alle gleich aus, die fugenlosen Fallschutzböden, die in den letzten Jahren immer beliebter werden. BSW, einer der führenden Anbieter, schätzt für das Jahr 2009 eine deutschlandweit verlegte Fläche von rund 50.000 Quadratmetern, Tendenz steigend. Allerdings kann der schöne Schein der neu eingebauten Böden trügen. Denn unter die Anbieter dieser Beläge haben sich Firmen gemischt, die es mit der Qualität nicht so genau nehmen. Bauherren und Architekten können oft nur schwer erkennen, welches Angebot preiswürdig ist und welches nicht. Was sind also die Kriterien, die einen sicheren und mit der notwendigen Langlebigkeit ausgestatteten fugenlosen Fallschutzboden kennzeichnen? Achim Höse, Projektleiter Kunststoffbeläge der BSW GmbH, gibt Auskunft.



Die wichtigste Eigenschaft fugenloser Fallschutzböden ist logischerweise ihr Fallschutz. Jeder Boden, der sich so nennt, sollte die entsprechenden Fallschutzwerte besitzen. Sollte man meinen. Leider gibt es hier unrühmliche Gegenbeispiele. Denn jeder nicht natürliche Fallschutzboden benötigt eine nach der Norm DIN EN 1177:2008 von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigte kritische Fallhöhe. Nur diejenigen Fallschutzböden, die eine Fallschutzprüfung, beruhend auf Labortests vorweisen können, gelten als verlässlich. Nur diese Tests liefern Vergleichswerte zu anderen Prüfungen desselben oder anderer Hersteller. Stattdessen werden zuweilen auch Ergebnisse aus orientierenden Prüfungen oder nach veralteten Normen (z. B. DIN EN 1177:1997) vorgelegt. Dies ist jedoch unstatthaft, sie dürfen nicht als Nachweis der Fallhöhe einer ganzen Produktreihe verwendet werden. Oft sind solche Prüfungen in den Berichten der Prüfinstitute als „Konformitätsbestätigungen“ überschrieben. Sie belegen nicht die Erfüllung der Fallschutzanforderungen bei den schließlich installierten Böden, da sie den Hersteller nicht verpflichten, den Boden in der gleichen Weise einzubauen, wie er zur Prüfung eingereicht wurde. Nachträgliche Änderungen bezüglich Bauart, Bauhöhe, Materialkonsistenz usw. müssen dem Prüfinstitut nicht mitgeteilt werden. Theoretisch können also fugenlose Fallschutzböden eingebaut werden, deren Fallschutzwerte von denen der orientierenden Prüfung abweichen. Deshalb gilt: Nur Prüfzeugnisse und Zertifikate nach DIN EN 1177:2008, basierend auf vergleichbaren Labortests, sind akzeptabel.

Prüfung ist nicht gleich Prüfung

Wer eine derartige Prüfung für das angebotene Produkt nicht vorweisen kann, muss als Bewerber ausgeschlossen werden. Denn er kann die angegebene Fallschutzhöhe seines Produktes nicht verbindlich nachweisen. Im Falle eines Rechtsstreites nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet unter Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche.

Damit nicht genug: Ein Prüfzertifikat nach DIN EN 1177:2008 muss auch einen klaren Aktualitätsbezug besitzen. Im Jahr 2007 wurde eine schon seit langem im Fachausschuss der Norm verlangte Maßnahme in die DIN EN 1177 aufgenommen. Die Neuerung besagt, dass die Prüfgeräte mindestens jährlich neu kalibriert werden müssen, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Ergebnisse verschiedener Prüfungen zueinander stark abgewichen sind. Alle vor dem Jahre 2008 datierten Prüfergebnisse sind also möglicherweise mit diesem Mangel behaftet. Bei Zweifeln sollte der Anbieter dahingehend befragt werden.

Herkunft und Lebensdauer hinterfragen

Nicht nur die Gültigkeit des Fallschutznachweises ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal fugenloser Fallschutzböden. Wesentlich sind auch Material und Verarbeitung. Vor allem sollte das gesamte Bodensystem eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder einen vergleichbaren Nachweis über die Auswaschung von gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen besitzen. Denn die eingesetzten Materialien, obwohl augenscheinlich gleich, können sich in dieser Hinsicht stark voneinander unterscheiden. Die Granulate der Basisschicht können unterschiedlicher Herkunft sein, die bunten EPDM-Granulate der Nutzschicht können aus unterschiedlichen Basismaterialien bestehen und die verarbeiteten Bindemittel können Emissionsgrenzen überschreiten – oder eben nicht.

Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz ist das verwendete Material wesentlich für die Belastungsfähigkeit und Lebensdauer des Bodens. Leider lässt sich die Qualität des Bodens in dieser Hinsicht vor dem Einbau nur schwer überprüfen. Lediglich die Beschaffenheit des farbigen EPDM-Materials gibt einen Hinweis. Es sollte voll durchgefärbtes Neugummigranulat sein. Farbiges EPDM minderer Qualität besteht aus schwarzem Gummi, das nur eingefärbt wurde. Der Anbieter sollte zudem in der Lage sein, die verwendeten Bindemittel an die Witterung während des Einbaus und an die Farbgebung der Nutzschicht anzupassen. So muss bei relativ kaltem und feuchtem Wetter ein langsamer reagierendes Bindemittel eingesetzt werden als im Sommer, wo man ein Bindemittel mit einer der höheren Temperatur angemessenen Reaktionszeit benötigt. Benutzt ein Anbieter ein der Witterung nicht angemessenes Bindemittel, werden die Granulate nicht ausreichend verbunden. Schnell auftretende Risse, Senkungen oder Zerbröselungen können die Folge sein.

Verfärbungen vermeiden

Bei hellen, leuchtenden EPDM-Farben muss außerdem ein UV-beständiges Bindemittel eingesetzt werden, da sich die Oberfläche sonst temporär verfärben kann. Seriöse Anbieter weisen ihre Kunden bei der Wahl sensibler Farben darauf hin und stellen es den Kunden frei die teureren UV-beständigen Bindemittel zu verwenden oder nicht. Anbieter, die das aus Kostengründen oder Unvermögen unterlassen, können sich bei Verfärbungen nicht auf unvermeidbare Materialschwächen berufen. Auch hier kann der aufmerksame Planer schon in der Angebotsphase die Spreu vom Weizen trennen.

Die Produktbeschreibung der Anbieter ist ferner dahingehend zu untersuchen, ob alle Schichten des Fallschutzbelages fugenlos sind. Als Basisschicht verwendete Platten bergen erhebliche Risiken: Haftungsprobleme auf Grund von nicht oder ungenügend entfernten Trennmitteln auf den in den Formen hergestellten Platten führen zu einer Separierung der Nutz- von der Basisschicht oder zu Rissen und Niveauunterschieden.

Das sind die wichtigsten Qualitätsmerkmale fugenloser Fallschutzböden. Viele weitere ließen sich noch hinzufügen. Abschließend seien hier nur Folgende genannt:

• Die Serviceleistungen des Anbieters von der Planungsphase bis zur Nutzung müssen umfassend und kompetent sein. Es handelt sich hier sowohl um das Servicepaket eines Industrieunternehmens plus dem eines Bauunternehmens.
• Die Erfahrung und Kompetenz der Montageteams sind zu hinterfragen, auch die Anstellungsverhältnisse und die Entlohnung.
• Die generelle Reputation des Unternehmens erkennt man beispielsweise an Zertifizierungen nach ISO 9001, ISO 14001 und BS OHSAS 18001 oder auch an umfangreichen technischen Dokumentationen und aussagekräftigen Referenzen zum Produkt.

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