(openPR) Kommt ein Kind zur Welt und die Eltern sind zu diesem Zeitpunkt unverheiratet, dann hat dieses Kind zunächst keinen Vater im juristischen Sinne. Der Lebenspartner der Frau hat aber die Möglichkeit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Eine solche Anerkennung ist nur dann auch rechtswirksam, wenn sie von einer Urkundsperson erteilt wird. Eine solche Person kann beispielsweise ein damit betrauter Mitarbeiter des Jugendamtes sein. Mit einer Vaterschaftsanerkennung gehen rechtliche Folgen einher: Das Kind ist nun per Gesetz mit dem Vater verwandt. Somit ergeben sich unter anderem Unterhalts- und im Falle des Todes des Vaters auch Erbansprüche gegenüber diesem Mann. Somit sollte sich ein möglicher Vater sicher sein, bevor er eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung vornimmt. Diese Sicherheit kann der Vater beispielsweise bekommen, indem ein privater Vaterschaftstest durchgeführt wird. Ein solcher Test kann die Vaterschaft sicher bestätigen oder eindeutig ausschließen und ist erheblich preiswerter als ein gerichtlich angeordneter Test. Die Firma papatest24 bietet private Vaterschaftstests zu einem günstigen Pauschalpreis an, um Vätern die Sicherheit zu geben, die Vaterschaft ruhigen Gewissens anzuerkennen.



