(openPR) Zur Notfallsituation an Schulen kann es jederzeit kommen. Umso wichtiger ist, dass im Notfall umgehend und zielsicher Hilfe geholt werden kann und Schüler/innen evakuiert werden. Wie wichtig dabei die Art der Alarmierung ist, verdeutlicht das folgendes Beispiel:
Ein Lehrer fühlt sich aktiv bedroht oder sieht eine bedrohliche Situation voraus und betätigt daher den Notruftaster um einen stillen Alarm auszulösen. Dieser Alarm wird bei einer vorprogrammierten Zielgruppe durch einen Sonderton signalisiert. Die Teilnehmer der Zielgruppe (z. B. im Lehrerzimmer) sehen im Display ihrer Sprechstelle den Auslöseort und können durch Wahl einer Kennziffer das Geschehen am Auslöseort akustisch und ggf. optisch mitverfolgen.
Damit haben sie die Möglichkeit, die Situation qualitativ zu beurteilen und zu entscheiden ob Selbst- oder Fremdhilfe einzuleiten ist.
Im Ernstfall lassen sich durch Sicherheitssysteme zeitnah unterschiedliche Maßnahmen einleiten. Lehrbeauftragte fühlen sich in der Lage, die Situation selbst zu meistern. Durch Klassenzimmer-Kommunikationssysteme rufen sie sich gegenseitig an und verabreden sich zu einem gemeinsamen Eingreifen.
Fühlt sich kein Lehrbeauftragter der Bildungseinrichtung der Situation gewachsen, lässt sich die Situation evtl. durch Ansprache über die Notrufsprechstelle durch einen ausgebildeten Mitarbeiter entschärfen bzw. deeskalieren.
Ein weiteres Szenario wäre die brisante Einstufung der Lage, so dass die vorgenannten Maßnahmen nicht in Frage kommen, sondern Fremdhilfe (Polizei) eingeschaltet werden muss. In diesem Fall ist die Zeit, bis die Polizei eintrifft, zu überbrücken.
Ein ausgebildeter Mitarbeiter wird vor Ort oder über eine entfernte Sprechstelle zur Konferenz hinzugezogen. Mittels Ansprache über seine Sprechstelle einen Dialog zu führen, bis die Polizei eintrifft und übernehmen kann.












