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Bundesnetzagentur entscheidet für PCC Energie und gegen Stadtwerke Schönebeck

03.03.201012:03 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Deregulierung – Theorie und Praxis

Die Deregulierung des Strommarktes, die der Gesetzgeber bereits 1998 beschlossen hat, ist nach wie vor noch nicht überall selbstverständlich. Als unabhängiges Energieversorgungsunternehmen unterstützt PCC Energie seit langem mit Nachdruck die Bemühungen der Bundesregierung, im Interesse der Konsumenten eine fairen Wettbewerb zu ermöglichen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu eröffnen, die sich daraus ergebenden Preisvorteile zu nutzen.

Stadtwerke sperren sich

Die zum Teil erheblichen Einsparpotenziale bei den Energiekosten haben nun mehrere Kunden veranlasst, der Stadtwerke Schönebeck GmbH als bisherigem Versorger den Rücken zu kehren und die PCC Energie als neuen Energieversorger zu beauftragen. Zunächst vergeblich, denn die Stadtwerke Schönebeck GmbH weigerte sich, den Versorgerwechsel zu akzeptieren.

Erfolg auf ganzer Linie

In dem mustergültigen Einspruchsverfahren, das PCC Energie bei der Bundesnetzagentur gegen das Verhalten der Stadtwerke Schönebeck eingereicht hat, ist nun die Entscheidung gefallen. Das Kundeninteresse, solche Preisvorteile durch einen Versorgerwechsel nutzen zu können, wurde von der Bundesnetzagentur nachdrücklich gestärkt. Die Stadtwerke Schönebeck GmbH muss die Anmeldungen rückwirkend zum Beginn der Vereinbarung mit PCC Energie akzeptieren und die zu Unrecht erhobenen Strom-Mehrkosten erstatten. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung durch die Bundesnetzagentur kommt dem Verfahren weitreichende Wirkung auch bei allen anderen Stadtwerken zu, deren Kunden zu einem anderen Stromanbieter wechseln wollen.

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