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Schifffonds gehen unter – Anlegern drohen massive Verluste

(openPR) Wegen ihrer steuerlichen Vorteile galten Schiffsbeteiligungen jahrelang als Geheimtipp für Spitzenverdiener. Seit 2005 sind die Abschreibungsmöglichkeiten jedoch stark eingeschränkt, woraufhin die Finanzbranche begann, die riskanten Geldanlagen auch an „Normalverdiener“ zu verkaufen.



„Anleger wurden mit Renditen von bis zu 12% gelockt; viele Anleger wussten aber nicht, welche Risiken sie eingehen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Unzählig Betroffene müssen aktuell feststellen, dass sie womöglich falsch beraten wurden und viel Geld schlichtweg „über Bord“ ging.

Grund für die Schieflage zahlreicher Schiffsbeteiligungen ist die weltweite Schifffahrtskrise. Infolge der Wirtschaftsflaute gingen die Fracht- und Charterraten in den vergangenen Monaten drastisch nach unten; der Containerverkehr auf den Weltmeeren brach ein. Verschärft wird die Lage zugleich durch das Überangebot immer neuer Containerschiffe. „Bei vielen Fonds reichen die Einnahmen deshalb nicht mehr aus, um die Kosten zu decken, was für die Anleger das Ausbleiben versprochener Ausschüttungen bedeutet“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Aktuell droht in zahlreichen Schifffonds die Rückzahlung geleisteter Ausschüttungen.

Doch wie kann der Schaden begrenzt werden?

„Viele Investoren haben vom bevorstehenden Desaster noch gar nichts gemerkt; das Ausbleiben von Ausschüttungen kann oftmals eher verkraftet werden als die urplötzliche Konfrontation mit einem Totalverlust“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, die betroffenen Anlegern in jedem Fall die anwaltliche Prüfung durch einen auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Fachanwalts empfiehlt. „Wurde der Anleger falsch über die dieser Beteiligung immanenten Risiken beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum, die grundsätzlich zur Rückabwicklung der Beteiligung führen“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht jedem Anleger eine kostenfreie Erstbewertung seines individuellen Schadensfalles. Mitglieder im Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. profitieren zudem von einer anwaltlichen Erstberatung durch einen mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kooperierenden Vertrauensanwalt, welcher natürlich auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schutzverein.org.

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