(openPR) Wohin bewegt sich das deutsche Insolvenzrecht in der Zukunft?
Diese Frage stand im Vordergrund des Norddeutschen Insolvenzrechtstages 2010. Das Grundproblem scheint die Frage zu sein, wie man Unternehmen und/oder Unternehmer in schwierigen wirtschaftlichen Situationen dazu bewegen kann, den notwendigen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig zu stellen.
Braucht man ein Sanierungsverfahren vor dem Insolvenzverfahren und sollten die Gläubiger mehr Einfluss erhalten? Angesichts der Tatsache, dass die Gläubiger weitgehende Rechte haben, diese jedoch nur selten bis nie wahrgenommen werden (man denke nur an die leere Halle bei der ersten Gläubigerversammlung zur Karstadt/Quelle - Insolvenz) scheint dies fragwürdig zu sein.
Bei einer Scheidung konsultiert man heutzutage den Fachanwalt für Familienrecht, offensichtlich ist es aber noch nicht in Mode gekommen, sich bei eigenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder aber der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Geschäftskunden an den Fachanwalt für Insolvenzrecht zu wenden.
Aber weder die strafrechtliche Verantwortung, noch die zivilrechtliche Haftung werden den Schuldner bzw. Unternehmer dazu bewegen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn er sich davor fürchten muss, dass ein Insolvenzverfahren als Makel angesehen wird.
Dass diese Ansicht nicht mehr zeitgemäß ist, zeigen die erfolgreichen Sanierungen im Insolvenzverfahren, gleichwohl ist ein geregeltes Sanierungsverfahren vor dem Insolvenzverfahren unnötig. Unser Rechtssystem bietet hierfür ausreichende Gestaltungsspielräume. Was wir benötigen, sind kooperationsbereite und wirtschaftlich denkende Gläubiger (die sich nicht auf Blockadepositionen zurückziehen), vernünftige Schuldner (welche rechtzeitig einen qualifizierten Berater aufsuchen) und motivierte, kreative und fachlich versierte Berater, die wissen, wie man eine Sanierung in der Praxis im geltenden Rechtssystem schnell und effektiv vom Plan in die Tat umsetzt.
Aber eines darf letztlich nicht vergessen werden. Insolvenzverfahren haben eine wichtige Funktion für eine Volkswirtschaft, nämlich die, das Ausscheiden eines Wettbewerbers aus dem Markt strukturiert zu bewältigen. Deshalb wird man sich von dem Gedanken, dass Insolvenzen stets zu vermeiden, Unternehmen zu sanieren und damit Arbeitsplätze zu erhalten sind, trennen müssen.
Zu einem Wirtschaftssystem wie dem unseren, geprägt von Wettbewerb, gehört letztendlich auch die Insolvenz von Unternehmen und deren Abwicklung.
DanRevision-Gruppe
Ass. iur. Alexander Busch, Februar 2010
(Der Autor ist angestellter Volljurist bei der DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG im Bereich der Unternehmenssanierung.)












