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Vertrauen in Datenschutz gering

19.01.201008:28 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg in seinem Jahresbericht 2008/2009 berichtet, ergab eine Umfrage bei der deutschen Bevölkerung durch das Allensbach Institut (ID Umfrage 10032), dass 82 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahre gegenüber Unternehmen und 72 Prozent gegenüber öffentlichen Stellen Misstrauen bezüglich des Datenschutzes haben. Nur 8 Prozent der Bürger vertrauen Unternehmen und 16 Prozent vertrauen öffentlichen Stellen. Bezüglich der Unternehmen wurde gefragt: "Vertrauen Sie Unternehmen, wie sie mit gespeicherten Daten umgehen, oder misstrauen Sie Unternehmen da eher?". Bezüglich der öffentlichen Stellen lautete die Frage: "Vertrauen Sie dem Staat, wie er mit gespeicherten Daten umgeht, oder misstrauen Sie dem Staat da eher?". "Würde man die Unentschiedenen zu den Misstrauenden hinzuzählen - was nicht unbedingt illegitim sein würde", meint Gerhard Kron, Inhaber von kronsoft, "steigt die Zahl der "Datenschutz-Misstrauenden" bezüglich Unternehmen auf 92 Prozent und bezüglich öffentlicher Stellen auf 84 Prozent - eine katastrophale Bilanz". "Aber" führt Kron weiter aus "diese Misstrauenden sind selbst Schuld an dieser Misere - der Bürger nimmt sein gesetzlich verbrieftes Recht auf Auskunft und Widerspruch viel zu wenig war". "Anscheinend glaube der Bürger, dass die Verantwortlichen für etwas Geld ausgeben, nach dem "eigentlich" keiner fragt"? Von betrieblichen und öffentlichen Datenschutzbeauftragten weiß Kron zu berichten, dass "selten oder noch nie Anfragen bezüglich der gespeicherten Daten bei Ihnen eingegangen sind". "Dabei sei es ein gesetzlich verbrieftes Recht des Bürgers - oder in der Fachsprache: des Betroffenen - bei Unternehmen und öffentlichen Stellen sein Recht auf Einhaltung der Datenschutzvorschriften einzufordern", meint Kron. "Erst wenn dieses Recht ausgiebig und regelmäßig genutzt würde", glaubt Kron, "geht es mit dem Vertrauen in den Datenschutz aufwärts". Abschließend, so Kron "Leider gilt auch hier der Grundsatz: wo kein Kläger, da kein Richter".

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