(openPR) Hochsteirisch – ein Erlebnis von ursprünglicher Tradition und Brauchtum
Nach alter Tradition finden besonders in der Faschingszeit die Hausschlachtungen von Schweinen statt. Wie man weiß, eignen sich die kalten Wintermonate ja bestens für die Verwahrung und Aufarbeitung von Fleisch. Dies geschieht meist durch die Hand eines fachkundigen „Schweinemörders“. Der Metzger achtet besonders in dieser Jahreszeit darauf, dass der Sauschädl im Ganzen abgetrennt wird. In der ländlichen Gegend, in Teilen der Hochsteiermark ist es Brauch, den Bauersleuten in der Faschingszeit den wertvollen Sauschädl zu stehlen. Er sollte eigentlich zur Herstellung der berühmten „Sauschädlwurst“ dienen. Allerdings ist diese Wurst wirklich oft ein Wunschdenken, da bereits auf der Lauer liegende Diebe danach trachten den Sauschädl nach alter Sitte zu stehlen.
Oftmals ist es kein Einfaches, denn die Bauern wurden meist schon einmal bestohlen. Ihre gesamte Aufmerksamkeit gilt also bei der Schlachtung dem Sauschädl, um derartiges ein weiteres Mal zu verhindern. Der Metzger jedoch ist meist Mitwisser und so wird der Diebstahl erleichtert.
Durch ein geschicktes Ablenkmanöver des „Schweinemörders“, indem er die Bauersleute um einen Gefallen bittet, sie somit den Ort des Geschehens verlassen müssen, werden durch einen Wink des Fleischers die Diebe aktiv. Sie setzen alle Hebel in Bewegung um an den Sauschädl zu gelangen und verschwinden blitzartig mit dem Kopf des Schweins. Der Kopf des Tieres wird an einem geheimen Ort aufbewahrt. Dieser Ort ist ausschließlich der Diebesbande bekannt. Die Besitzer des Schweinsschädls bemerken in tiefer Trauer den Verlust oft zu spät und warten nun auf eine Nachricht von den Räubern. Dies geschieht meist nach einigen Tagen persönlich oder schriftlich, indem sie eine Einladung zu einem bereits
bestens organisierten „Sauschädlschmaus“ erhalten.
Das Corpus Delicti liegt bereits verkocht im Dorfgasthof, wo eine Gerichtsverhandlung, streng nach „Hochsteirischem Sauschädlschutzgesetz“, unter genauer Einhaltung aller Paragraphen, stattfindet. Der „Sauschädlrichter“, ein ehrwürdiges Mitglied der Dorfgemeinschaft, gekleidet in Richterrobe, führt die Verhandlung nach bestem Wissen und Gewissen. Nach Verlesung der Aufnahmeprotokolle der Exekutive werden alle Beteiligten zu angemessenen Strafen in flüssiger Form verurteilt. Auch Mitwisser werden bestraft und verurteilt. Niemand kann sich einer
gerechten Strafe entziehen. Anschließend wird zum gemütlichen Teil übergegangen und zum „Sauschädlschmaus“ mit Musik, Tanz und Humor geladen. Übrigens: Nicht nur die Beteiligten und Mitwisser des Geschehens, auch die Raucher unter den anwesenden Gästen (im Gerichtssaal herrscht strenges Rauchverbot), sowie jeder Zwischenrufende werden zu je einem Liter Wein verurteilt. Die Höchststrafe beträgt in den meisten Fällen 2 Liter Wein. Die Vorführung der Angeklagten wird von eigens geschulten Dorfpolizisten vorgenommen. Natürlich ist jeder Anwesende in
irgendeiner Form verdächtigt! Gäste sind da nicht ausgenommen. Eine Widerrufung des Urteils wird niemals stattgegeben und meist wird demjenigen, der das Urteil anfechtet, eine lebenslange Teilnahmepflicht bei zukünftigen Sauschädelstrafverfahren auferlegt.
Lernen Sie sie kennen, die woschechten Hochsteirer in ihrer Höchstform! Mit viel Humor und Tradition eine Gerichtsverhandlung erleben, beim Verbrechen live dabei sein und sich anschließend kulinarisch verwöhnen lassen. Der Gasthof „Oberer Gesslbauer” in Stanz bietet dazu extra „Sauschädl & Crime Packages”, die buchbar sind unter:
Weitere Informationen gibt es: Tourismusregionalverband Hochsteiermark Pestalozzistraße 12 8670 Krieglach, Tel.: +43 (0)3855 / 455 70 Mail:
Foto: Okolicsanyi Zoltan
www.hochsteiermark.at













