(openPR) Ein Hase verspeist einen ganzen Korb Knollenblätterpilze als Delikatesse. Ein Mensch stirbt beim Verzehr eines einzigen Pilzes. Mensch und Tier reagieren einfach unterschiedlich auf bestimmte Substanzen.
Nicht nur deshalb zweifeln Wissenschaftler schon lange an der Sinnigkeit von Tierversuchen. Doch es gibt sie immer noch. Die kosmetische Industrie führt als Grund für die Durchführung von Tierversuchen die Verbrauchersicherheit an. Angeblich können nur Tierversuche die Unbedenklichkeit der Kosmetika garantieren und vor möglichen Schäden durch ein neues Produkt schützen. Doch in Wahrheit tragen Tierversuche nicht wirklich zur Sicherheit der Verbraucher bei. Denn die Ergebnisse der Experimente lassen sich aufgrund der vielfältigen Unterschiede zwischen Mensch und Tier nicht auf den Menschen übertragen.
Gesetze und ihre Lücken
Das Deutsche Tierschutzgesetz verbietet seit 1998 Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika. Und EU-weit sind seit September 2004 keine Tierversuche für die Prüfung fertiger kosmetischer Mittel mehr erlaubt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission seit März 2009 auch Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Selbst fertige Kosmetika aus Drittländern, die in Tierversuchen getestet wurden, dürfen seit diesem Jahr nicht mehr in der EU vermarktet werden. Allerdings dürfen Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, hierzulande noch bis 2013 verkauft werden. Ein weiteres gesetzliches Schlupfloch: Tierversuche können zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt durchgeführt werden, wenn diese nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden. Laut Deutschem Tierschutzbund (DTB) gibt es jedoch kaum eine Substanz, die nur für den kosmetischen Bereich entwickelt und zugelassen wird. Somit geht man davon aus, dass auch zukünftig neu entwickelte Inhaltsstoffe für konventionelle Kosmetikprodukte im Tierversuch getestet werden. Diese rechtliche Grauzone kann erst dann beseitigt werden, wenn für alle Bereiche der Giftigkeitsprüfung von chemischen und natürlichen Substanzen tierversuchsfreie Testverfahren anerkannt sind.
Eine Lösungsmöglichkeit wäre, auf die Neuentwicklung von Schönheits- und Körperpflegemittel weitgehend zu verzichten und auf bewährte Produkte zurückzugreifen. Doch für Unternehmen, die auf neue Kosmetikprodukte setzen, gibt es Alternativen – und zwar in Form der so genannten in-vitro-Methoden. Die Verwendung solcher Reagenzglastests ist nicht nur ethisch unbedenklich, ihre Ergebnisse sind auch zuverlässig und aussagekräftig. Zudem sind die Tests schneller und billiger als die herkömmlichen Tierexperimente. Damit sind diese modernen Systeme dem Tierversuch in allen Punkten vorzuziehen.
Richtlinien und Siegel
Hersteller echter Naturkosmetik verzichten gänzlich auf Tests an Tieren, sie verzichten sogar komplett auf tierische Inhaltsstoffe. Achten Sie deshalb immer genau darauf, was Sie kaufen. Qualitätszeichen und Siegel, wie die von NaTrue oder dem BDIH, helfen bei der Auswahl.
Der IHTK (Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik) kämpft seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem DTB dafür, dass Tierversuche in der Kosmetik endgültig verboten werden. Alle Produkte, die der Richtlinie des IHTK entsprechen, sind an dem Symbol „Hase mit schützender Hand“ zu erkennen. Dieses Qualitätssiegel signalisiert dem Verbraucher, dass:
• keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,
• keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 01.01.1979 erstmals im Tierversuch getestet wurden, da es genügend altbewährte Rohstoffe und natürliche Substanzen gibt, auf die bei der Kosmetikherstellung zurückgegriffen werden kann.
• keine Rohstoffe Verwendung finden, die durch Tierquälerei gewonnen oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Bärengalle, Nerzöl, Walrat, Zibet, Schildkrötenöl, Seide, Cochenilleläuse). Ausgenommen sind Rohstoffe von lebenden Tieren wie Bienenwachs, Honig, Milchprodukte oder Wollfett,
• keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben.
Alle IHTK-Mitgliedsfirmen müssen regelmäßig detaillierte Rohstofflisten mit Lieferantenangaben, sowie die Rezepturen aller Produkte offen legen und sämtliche Inhaltsstoffe auf den Verpackungen deklarieren. Falls sie das nicht tun, hat das hohe Strafen zur Folge. Alle in der Kosmetik-Positivliste des DTB genannten Kosmetikhersteller erfüllen die Richtlinie des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang. Das Markenzeichen "Hase mit schützender Hand" garantiert, dass die Kosmetikproduzenten ausschließlich nach den Richtlinien des DTB arbeiten und jegliche Tierversuche für neue Rohstoffe seit 1979 ablehnen.








