(openPR) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, seit 1. Oktober in Kraft, verschärft erneut die Anforderungen in Neubau und Bestand. Änderungen, die vom Fachmann beherrscht sein wollen, damit die geforderten Energienachweise für Gebäude korrekte und optimale Ergebnisse liefern. Folgender Einblick in das neue Regelwerk zeigt die hohen Anforderungen an die Fachleute.
Im Neubau ist die Obergrenze für den Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent gesunken, der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle parallel dazu um ca. 15 Prozent gestiegen. Entscheidend für den Fachmann ist die Erweiterung um eine dritte Berechnungsvariante. Zudem gilt die Orientierung an einem Referenzgebäude nun auch für Wohnhäuser. Der Jahresprimärenergiebedarf des neuen Gebäudes muss unter den Werten des Referenzhauses liegen. Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden müssen höhere Anforderungen erfüllt werden. Wie bisher sind dabei die EnEV-Anforderungen nur dann zu erfüllen, wenn die Fläche des modernisierten Bauteils eine gewisse Größe überschreitet. Neu ist allerdings, dass das Verhältnis der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteilfläche des Gebäudes gilt (bisher: Verhältnis zur gesamten Bauteilfläche mit der gleichen Orientierung).
Daneben sind einige, zum Teil verschärfte Nachrüstpflichten zu beachten, sowie eine neue Vorschrift hinsichtlich des Ersatzes von Elektrospeicherheizungen. Die beratenden Fachleute müssen darüber hinaus die Regelungen im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) kennen und interessierten Bauherren die Anpassung von Förderleistungen der KfW-Bank im Zusammenhang mit den Neuregelungen erklären können.
Das erste Praxisseminar des BAYERNenergie e.V. am 30.10.2009 ist bereits ausgebucht. Interessenten, die sich für weitere Seminare vormerken lassen wollen, können dies per E-Mail an:
.











