(openPR) Hamburg, 14.09.2009 – MicronNexus GmbH, Betreiber des führenden Preisvergleichportals für Mietwagen, mietwagenmarkt.de, informiert seine Kunden über den Einsatz von Kindersitzen bei Mietwagen im Ausland
Die Sicherheit ihrer Kinder hat für Eltern grundsätzlich oberste Priorität. Auch bei der Nutzung eines Mietwagens im Urlaub sollte der bestmögliche Schutz von Kindern gewährleistet sein. Aus diesem Grund möchte mietwagenmarkt.de seine Kunden über die Nutzung von Kindersitzen im Mietwagen informieren.
Da die Sicherheitsvorkehrungen von Land zu Land verschieden sind, sollten Sie sich schon vor Ihrem Urlaub über die Bestimmungen informieren. Für die Nutzung eines Kindersitzes im Mietwagen bestehen generell zwei Möglichkeiten.
1. Mitnahme des eigenen Kindersitzes: Dies ist gerade bei der Anreise mit dem Flugzeug praktisch, da ein Kindersitz bei vielen Fluggesellschaften als Rückhaltesystem akzeptiert wird und Flugreisen für Kinder deutlich sicherer macht. Ob ein Kindersitz von der Fluggesellschaft zugelassen wird, muss vorab geklärt werden.
2. Anmietung eines Kindersitzes zusammen mit dem Mietwagen: Hierbei fallen im Normalfall Kosten von ca. 3-10€ pro Tag an, wobei Maximalkosten von 50€ üblich sind.
Bei Mitnahme des eigenen Kindersitzes ist die Zulassung für den ausländischen Straßenverkehr zu bedenken. Diese variiert zwischen den Ländern. Außerdem gibt es keinen Kindersitz-Hersteller, dessen Modelle überall zugelassen sind. Innerhalb der EU besteht die Regelung, dass alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung im Mietwagen transportiert werden dürfen. Diese muss der ECE-Prüfnorm Nr.44/03 oder 44/04 entsprechen. Für Länder außerhalb der EU hält der TÜV eine Liste bereit, die Ihnen sagt, welche Modelle die ECE-Regelung erfüllen (
Zu beachten ist auch der Versicherungsschutz bei der Nutzung von Kindersitzen im Ausland. Für den Gebrauch von Kindersitzen gibt es keine weltweit einstimmigen Versicherungsbedingungen. Gerade wenn der eigene Kindersitz mitgenommen und im Mietwagen eingesetzt wird, ist der Versicherungsschutz nicht immer eindeutig geklärt. Grundsätzlich sollte man sich vor der Abreise in den Urlaub ausreichend informieren und gegebenenfalls auch schon einmal die Kfz-Versicherung bzw. die Haftpflicht-Versicherung kontaktieren.
Da es außerdem sein kann, dass der Sitz nicht immer in jedes Fahrzeug passt, sollte man diesen Punkt bei eigener Mitbringung unbedingt vorab klären. „Plant ein Kunde seinen eigenen Sitz mitzubringen, so sollte dieser Kontakt zu uns aufnehmen“, so Rieke Heuer von mietwagenmarkt.de. „In so einem Fall muss individuell geklärt werden, ob ein passendes Fahrzeug bereitgestellt werden kann.“ Wenn ein Kindersitz zusammen mit dem Mietwagen gebucht werden soll, so kann man das bei mietwagenmarkt.de problemlos während des Buchungsprozesses angeben.







