(openPR) 09. Dezember 2003 - Die Berichterstatterin fuer die Russische Foederation im Auswaertigen Ausschuss und Mitglied der OSZE Delegation zur Beobachtung der Wahlen in Moskau, Jelena Hoffmann, berichtet:
Ich war bereits zum dritten Mal Mitglied der OSZE-Delegation zur Beobachtung von Wahlen in Russland. Der Verlauf der Dumawahlen kann grundsaetzlich positiv eingeschaetzt werden. In diesem Jahr konnte man eindeutig feststellen, dass die Organisation und Durchfuehrung in einer sehr viel professionelleren Art und Weise verlief als bei den Wahlen 1995 und 1999. Die Wahlhelfer in den rund 15 Wahllokalen, die an diesem Abend in Moskau von ihr besucht wurden, waren durchweg sehr motiviert und erfolgreich bemueht, die internationalen Regeln einzuhalten.
Dennoch gab es auch Anlass zur Beanstandung. So liessen sich immer noch einzelne Waehlerinnen und Waehler nicht davon abhalten, ihre Familienmitglieder mit in die Wahlkabine zu nehmen. Auch war ein junger Waehler trotz Aufforderung nicht bereit, die Wahlkabine zu betreten. Er machte sein Kreuz stattdessen oeffentlich im Wahllokal. Nach russischem Gesetz ist es allerdings nicht zwingend, eine Kabine aufzusuchen, um den Wahlzettel auszufuellen.
Fast flaechendeckend bewachten Sicherheitsleute des Katastrophenschutzes oder der Polizei die Wahllokale. Die Menschen fuehlten sich davon aber nicht bedroht, sondern im Gegenteil, der Schutz durch das Sicherheitspersonal wurde als sehr positiv empfunden.
Dass es nach dem Wahlgesetz dem Sicherheitspersonal nicht erlaubt war, sich in den Wahllokalen aufzuhalten, wussten selbst die lokalen Wahlleiter nicht. Schwierigkeiten verursachten zudem die neuen Wahlurnen aus Kunststoff, die die wesentlich kleineren Holzurnen ersetzt hatten: Sie liessen sich nicht so einfach versiegeln wie die alten Holzbehaelter und drohten wegen ihrer Groesse und Schwere ausserdem auseinanderzubrechen. Dieser Vorfall verzoegerte die Auszaehlung um fast eine halbe Stunde.
Nach Mitternacht sollten die Ergebnisse aus 35 Wahllokalen zentral zusammengefuehrt und elektronisch erfasst werden. Hier wurde den Beobachtern der Zugang zu dem entsprechenden Raum zunaechst verwehrt. Erst nach einer Aufforderung wurde der Raum geoeffnet. Beobachter waren bei der eigentlichen Erfassung der Stimmen aber nicht zugelassen. Die Beobachter kamen einhellig zu der Auffassung, dass dies nicht den Regeln entsprach, dass aber die Veranlassung zu einem ernsten Zweifel an der Rechtmaessigkeit der Durchfuehrung der Wahlen nicht gegeben war.
Insgesamt gesehen wurde der Ablauf der Wahlen als demokratisch, korrekt und rechtmaessig eingeschaetzt. Es besteht kein Anlass die Wahlen anzufechten, so lautete das Ergebnis der Beobachterinnen und Beobachter. Die Wahlbeobachter monierten dagegen deutlich die im Vorfeld der Wahlen eindeutige Benachteiligung oppositioneller Parteien durch die staatlichen TV Stationen.











