(openPR) Richtlinie VDI 3475 Blatt 2 (Entwurf): Emissionsminderung – Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung und (Co-)Vergärung – Anlagenkapazität bis ca. 6000 Mg/a
Düsseldorf, 10.12.2003 - Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von aeroben und anaeroben Verfahren der biologischen Abfallbehandlung in so genannten Kleinanlagen, häufig landwirtschaftliche Co-Vergärungsanlagen, unter besonderer Berücksichtigung der dabei entstehenden Luftverunreinigungen wie Geruchsstoffe, Luftschadstoffe, Staub und Bioaerosole.
Die Pflicht zur Verwertung von biogenen Abfällen aus der Getrenntsammlung hat zu einer entsprechenden Vielfalt an Verfahrensvarianten geführt. Deshalb beschreibt diese Richtlinie nur die Verfahrensprinzipien und führt beispielhaft methodische Varianten auf, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Um eine Emissionsminimierung zu erzielen, werden Kriterien für die Standortwahl in Abhängigkeit vom Einsatzmaterial bereits in der Planungsphase, organisatorische Maßnahmen bei der Sammlung, Anlieferung, Annahme und Aufbereitung des Materials und im Betrieb der Anlage sowie gezielte Eingriffe in den Abfallbehandlungsprozess betrachtet. Darüber hinaus beschreibt die Richtlinie konstruktive Maßnahmen im maschinentechnischen Bereich sowie in der Bau- und Lüftungstechnik mit dem Ziel, Emissionen zu minimieren. Auch der Einsatz von Abgas-/Abluftreinigungstechniken wird unter diesem Aspekt dargestellt.
Für die Kompostierung und Vergärung von Klärschlämmen nach der Klärschlammverordnung ist diese Richtlinie sinngemäß anzuwenden. Die Richtlinie gilt nicht für Anlagen zur Behandlung gemischter Siedlungs-/Restabfälle und für Kompostierungs- und Vergärungsanlagen zur Eigenverwertung von Bioabfällen, auch wenn eine sachgemäße Übertragung der fachlichen Erkenntnisse prinzipiell möglich ist.
Hrsg.: VDI Verein Deutscher Ingenieure,Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Ausgabedatum: November 2003 Preis: EUR 80,90
Einsprüche bis 29.02.2004








