(openPR) Hamburg, 15.12.2003 - Die Caltex Deutschland GmbH, Tochtergesellschaft der RWE Dea AG (Hamburg), und die Aventis Real Estate GmbH & Co. KG als Grundeigentümer des Mönchhof-Areals begrüßen die heutige Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Mönchhof-Bebauungspläne rechtskräftig sind und der Normenkontrollantrag der Fraport zurückgewiesen wird.
Wie von den beiden Grundeigentümern erwartet, teilt das Gericht deren Auffassung, dass in dem detailliert und aufwendig vorbereiteten und von den Städten Kelsterbach und Raunheim durchgeführten Bebauungsplanverfahren rechtlich einwandfrei verfahren wurde. Damit ist der in den zurückliegenden zehn Jahren in enger Abstimmung mit dem Land Hessen und den Städten Kelsterbach und Raunheim laufende Planungsprozess zur wirtschaftlich sinnvollen neuen Nutzung des Geländes der ehemaligen Caltex-Raffinerie mit der heute verkündeten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt worden.
Nach diesem Urteil ist Fraport nun aufgefordert, bei ihren Planungen für eine neue Landebahn die Bebauungspläne zum Mönchhof-Areal angemessen zu berücksichtigen.











