openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Gesetzesänderung verschärft Regelungen für Datenschutz in Unternehmen

07.07.200916:28 UhrIT, New Media & Software
Bild: Gesetzesänderung verschärft Regelungen für Datenschutz in Unternehmen
intersoft consulting services
intersoft consulting services

(openPR) Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 03. Juli nunmehr doch die 2. Datenschutznovelle auf dem Weg gebracht. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bringen für die praktische Arbeit der Unternehmen erhebliche Konsequenzen mit sich. Die Ankündigungen der Koalitionsparteien im Rahmen des so genannten Datenschutzgipfels im September 2008 wurden nur teilweise umgesetzt.



Vergangenen Mittwoch hatten sich die Koalitionsparteien zunächst im Innenausschuss des Bundestages über die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes geeinigt. Am 10. Juli 2009 wird auch der Bundesrat über den Gesetzesentwurf abstimmen. Da der Bundesrat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen bereits eine Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzesentwurf abgegeben hatte, wird kein Einspruch erwartet, so dass das Gesetz als so gut wie beschloss gilt. Die Gesetzesänderungen sollen bereits am 01.September 2009 in Kraft treten. Für einige Regelungen wird es jedoch lange Übergangsfristen geben.

Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben für die praktische Arbeit der Unternehmen jedoch nicht ohne Folgen.

Zum einen wurde die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erheblich verbessert. Er genießt nunmehr einen stärkeren Kündigungsschutz. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Abberufung als Datenschutzbeauftragter sind nur noch aus wichtigem Grund möglich. Zudem kann der betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht vor Ablauf eines Jahres nach seiner Abberufung als Datenschutzbeauftragter gekündigt werden. Ferner hat er nunmehr einen gesetzlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Finanzierung seiner Fort- und Weiterbildungskosten.

Erhebliche Konsequenzen für die Unternehmen bringt eine Vorschrift des BDSG mit sich, die die Unternehmen bei Datenschutzvorfällen, wie z.B. beim Abhandenkommen von Konto- oder Gesundheitsdaten verpflichtet, nicht nur die Aufsichtsbehörden unverzüglich zu informieren, sondern auch die Betroffenen. Sofern aufgrund des Umfangs des Verstoßes erforderlich, hat die Information über den Datenschutzvorfall durch Anzeigen in mindesten zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen - über mindestens eine halbe Seite - zu geschehen, was eine selbst finanzierte, erhebliche Imageschädigung bedeutet.

Des Weiteren hat der Gesetzgeber die Sanktionen für Datenschutzverstöße dahingehend verschärft, dass Bußgelder erhöht und die Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden erweitert wurden. Es bleibt abzuwarten, ob für die Umsetzung eine personelle Verstärkung der Aufsichtsbehörden erfolgen wird.

Eine wichtige, im ursprünglichen Gesetzesentwurf nicht vorgesehene Änderung, betrifft die so genannte Dienstleisterkontrolle. Schon nach jetziger Gesetzeslage müssen
Unternehmen, die im Rahmen des Near- und Offshoring Daten einem Dritten zugänglich machen, durch Kontrollen und vertragliche Regelungen mit ihren Dienstleistern einen gesetzeskonformen Umgang des Dienstleisters mit ihren Daten gewährleisten. Die entsprechende Vorschrift des BDSG (§ 11) ist deutlich dahingehend verschärft worden, dass der Gesetzgeber den wesentlichen Inhalt des Dienstleistervertrages vorschreibt. Die Unternehmen müssen also die Verträge mit ihren Dienstleistern einer datenschutzrechtlichen Überprüfung unterziehen und gegebenenfalls diese um die gesetzlichen Anforderungen ergänzen.

Überwiegend wurden die Ankündigungen der Koalitionsparteien im Rahmen des so genannten Datenschutzgipfels im September 2008 jedoch nicht umgesetzt. Insbesondere das Herzstück der Reform, das Listenprivileg, das als Ursache für die Datenschutzskandale des letzten Jahres galt, wurde nicht abgeschafft. Das bedeutet, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang weiterhin, ohne Einwilligung der Betroffenen - erlaubt- ist. Dabei handelt es sich um Daten wie der Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel. Nur diese listenmäßige Zusammenfassung der Daten war und ist weiterhin privilegiert. Der Betroffene hat nur ein Widerspruchsrecht. Damit er dieses Recht besser als bisher ausüben kann, muss der Betroffene von der verantwortlichen Stelle über die Weitergabe und die Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken in einer geeigneten und transparenten Form aufgeklärt werden. Ferner wurde eine zweijährige Dokumentationspflicht über die Herkunft bzw. die Weitergabe der Daten eingeführt. Die Betroffenen müssen über die gespeicherten Daten und ihrer Quelle informiert werden.

Auch sollte eigentlich die Einführung eines Datenschutzsiegels für mehr Transparenz für die Verbraucher und zu Wettbewerbsvorteilen für die Unternehmen sorgen. Das entsprechende Datenschutzauditgesetz wird aber vorerst nicht kommen, da der bisherige Gesetzesentwurf als zu bürokratisch galt. Auch der Erlass eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurde vorerst verschoben. Im Bundesdatenschutzgesetz wurde lediglich zur Klarstellung die Zulässigkeit der Datenerhebung und –verarbeitung von Beschäftigtendaten neu geregelt.

Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf
www.intersoft-consulting.de/datenschutz

Autorin: Faezeh Shokrian, Rechtsanwältin und Consultant für Datenschutz und IT-Compliance, intersoft consulting services GmbH

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 322784
 918

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Gesetzesänderung verschärft Regelungen für Datenschutz in Unternehmen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von intersoft consulting services

Bild: intersoft consulting services gründet erstes europäisches Datenschutz-Netzwerk „Privacy Europe“Bild: intersoft consulting services gründet erstes europäisches Datenschutz-Netzwerk „Privacy Europe“
intersoft consulting services gründet erstes europäisches Datenschutz-Netzwerk „Privacy Europe“
Mit „Privacy Europe“ hat die intersoft consulting services AG das erste europäische Partnernetzwerk geschlossen, das auf Datenschutzberatung innerhalb Europas spezialisiert ist. Auf der Internetseite von „Privacy Europe“ haben international tätige Unternehmen und Konzerne die Möglichkeit, sich von Experten für spezielle Datenschutzfragen eines Landes beraten zu lassen - z.B. zum Datenaustausch im Konzern oder zu Datentransfers in Drittstaaten wie die USA und Indien. intersoft consulting services ist seit Längerem mit Ihren Kernkompetenzen …
Bild: intersoft certification services übernimmt De-Mail-AuditierungBild: intersoft certification services übernimmt De-Mail-Auditierung
intersoft certification services übernimmt De-Mail-Auditierung
Mit De-Mail soll das Versenden von Dokumenten und Nachrichten zuverlässiger und sicherer werden. Den ersten Auftrag für ein Überprüfungs-Audit bei einem potentiellen De-Mail-Provider erhielt jetzt die intersoft certification services GmbH in Hamburg. „Heutzutage ist ein geschützter und zuverlässiger Kommunikationsraum unerlässlich. Wir prüfen bei dem De-Mail Audit die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz, erweitert um spezielle Anforderungen an De-Mail“, so der Geschäftsführer Martin Steger. Der I…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz ist da!Bild: Das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz ist da!
Das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz ist da!
… treffen. Insgesamt enthält das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz Änderungen für 154 andere Gesetze. Das wird sich auf den ersten Blick nach einer großen und unübersichtlichen Gesetzesänderung im Datenschutz anhören – ist es aber nicht! Der Großteil der Änderungen bezieht sich auf Formulierungen. So wird die Gesetzeswortwahl der nationalen Gesetze …
Datenschutzexperte warnt vor Bestandsdatenauskunft – Passwörter demnächst überflüssig?
Datenschutzexperte warnt vor Bestandsdatenauskunft – Passwörter demnächst überflüssig?
… Geschäftsführer der Projekt 29 GmbH & Co. KG, warnt vor neuem Telekommunikationsgesetz. / Datenschutzbeauftragter Volkmer erklärt die Risiken einer möglichen Gesetzesänderung. / Datenschutzexperte von Projekt 29, kritisiert Gesetzesentwurf. / Weitere Information zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit unter: projekt29.de / Regensburg. Wenn …
Interne Spionage-Software: Erhebliche Datenschutzprobleme bei Firmen
Interne Spionage-Software: Erhebliche Datenschutzprobleme bei Firmen
Was die Gesetzesänderung beim Beschäftigtendatenschutz zum 1.1.2013 für Arbeitnehmer bedeutet. Überwachter Ihle-Betriebsratschef vor Kündigung. Nürnberg, September 2012 – Immer mehr Firmen überwachen ihre Angestellten, wie Datenschutzskandale bei Lidl, Aldi und der Telekom zeigen. Die Rechte der Arbeitnehmer spielen dabei eine geringere Rolle. Jüngstes …
Bild: Das neue Kauf- und Werkvertragsrecht: Was sind die Auswirkungen auf die IT-Wirtschaft?Bild: Das neue Kauf- und Werkvertragsrecht: Was sind die Auswirkungen auf die IT-Wirtschaft?
Das neue Kauf- und Werkvertragsrecht: Was sind die Auswirkungen auf die IT-Wirtschaft?
Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Regelungen in einigen Teilbereichen des Kauf- und Werkvertragsrechts. Diese Gesetzesänderungen haben primär eine Reform des Bauvertragsrechts zum Ziel, gleichwohl gehen damit jedoch Änderungen auch auf die IT-Wirtschaft und Verträge im Rahmen von IT-Projekten einher. Insbesondere mit Blick auf Zahlungspflichten, Beweislastregeln …
Bild: Große Koalition will Datenschutzrecht überarbeitenBild: Große Koalition will Datenschutzrecht überarbeiten
Große Koalition will Datenschutzrecht überarbeiten
Mainz, den 24. Januar 2006 Im Handlungsfeld V des Koalitionsvertrages „Handlungsfähigkeit des Staates verbessern“ gehen die Parteien CDU, CSU und SPD auch auf den Datenschutz ein. Im Kapitel „Moderner Staat – effiziente Verwaltung“ hat die große Koalition beschlossen, dass das Datenschutzrecht infolge der technischen Entwicklungen „der Überprüfung und …
Bild: Vergaberecht in Schleswig-Holstein entbürokratisierenBild: Vergaberecht in Schleswig-Holstein entbürokratisieren
Vergaberecht in Schleswig-Holstein entbürokratisieren
… Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) fest. Er kommentiert damit die Initiative der Landesregierung, das Vergaberecht durch eine Gesetzesänderung deutlich mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Die Komplexität und insbesondere die umfangreichen Nachweispflichten zur Erfüllung vergabefremder Kriterien machen das bestehende …
Bild: Moderner Datenschutz – Mehr als das Vermeiden von GeldbußenBild: Moderner Datenschutz – Mehr als das Vermeiden von Geldbußen
Moderner Datenschutz – Mehr als das Vermeiden von Geldbußen
Datenschutz spielt inzwischen in allen Bereichen und Belangen eines Unternehmens eine immer wichtigere Rolle. Das Projekt Datenschutz verzeichnete im ersten Quartal 2010 etwa 40% mehr gravierende Datenschutzvorfälle als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Erhöhte Wachsamkeit ist also sowohl beim täglichen Umgang und bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten …
Bild: Werk- und Dienstverträge 2.0 – Neue Gesetzgebung tritt zum 1. April 2017 in KraftBild: Werk- und Dienstverträge 2.0 – Neue Gesetzgebung tritt zum 1. April 2017 in Kraft
Werk- und Dienstverträge 2.0 – Neue Gesetzgebung tritt zum 1. April 2017 in Kraft
Die von der Bundesregierung 2016 beschlossene Gesetzesänderung zur Verhinderung des Missbrauchs von Werk-/ Dienstverträgen tritt mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft. Durch verschärfte gesetzliche Regelungen sollen sogenannte Scheinwerkverträge, also Werkverträge, die aufgrund Ihrer vertraglichen Ausgestaltung oder aber aufgrund ihrer organisatorischen …
Bild: Meffert Software hat die passende Lösung für Datensicherheit im Recruiting-BereichBild: Meffert Software hat die passende Lösung für Datensicherheit im Recruiting-Bereich
Meffert Software hat die passende Lösung für Datensicherheit im Recruiting-Bereich
Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in allen Mitgliedstaaten der EU geltendes Recht. Das Unternehmen Meffert Software hat mit datenschutz-freigabe.de eine Lösung entwickelt, die den Unternehmen im Rahmen des Recruitings mit Bewerbern bzw. Kandidaten Datensicherheit bietet. Das derzeitige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) tritt …
Bild: Gleicher Datenschutz für alle 28 EU-Staaten: EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedetBild: Gleicher Datenschutz für alle 28 EU-Staaten: EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedet
Gleicher Datenschutz für alle 28 EU-Staaten: EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedet
Nach langwierigen Verhandlungen wurde am 14. April diesen Jahres vom EU-Parlament nach vier Jahren endlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Sie soll die Grundlage für einen einheitlichen Datenschutz in allen 28 EU-Staaten bilden. Allerdings haben die einzelnen Länderregierungen nun noch bis Mai 2018 Zeit, die neuen Regelungen im Rahmen …
Sie lesen gerade: Gesetzesänderung verschärft Regelungen für Datenschutz in Unternehmen