(openPR) Es gibt viele Möglichkeiten, um rechtlichen Schutz für Warenformen und ästhetische Formschöpfungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören insbesondere eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster sowie der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Im Vergleich zu Patenten und Gebrauchsmustern als technischen Schutzrechten sind Geschmacksmuster und wettbewerbsrechtliche Ansprüche zügiger durchsetzbar, da sie häufiger ein schnelles Durchgreifen gegen Produktpiraten und andere Nachahmer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ermöglichen. Zudem kann eine signifikant längere Schutzdauer erreicht werden als bei Gebrauchsmustern. Aus diesen Gründen steigt die praktische Bedeutung von Geschmacksmustern seit Jahren stetig und sie dürfen von keinem Unternehmen – weder aus der Sicht der Anmelder und Rechtsinhaber noch aus der Sicht potentiell Angegriffener – vernachlässigt werden.
In dem Praktiker-Seminar „Design-Schutz in Deutschland und Europa“ erläutern erfahrene Experten die Schutzvoraussetzungen und den Schutzumfang von deutschen und europäischen Geschmacksmustern und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen sowie deren praktische – gerichtliche wie außergerichtliche – Durchsetzung. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt in der Erläuterung der Nutzung von Grenzbeschlagnahmen zur effektiven Durchsetzung von Geschmacksmustern. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechten werden anschaulich herausgearbeitet und die Teilnehmer erfahren, wie sie die verschiedenen Rechte zum Aufbau eines durchsetzungskräftigen Portfolios nutzen und so vorausschauend eine überzeugende Schutzrechtsstrategie entwickeln können.
Termin:
28. September 2009 in Frankfurt
Referenten:
Thomas Schmitz, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Reimann Osterrieth Köhler Haft
Dr. Karl-Ulrich Braun-Dullaeus, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Braun-Dullaeus, Pannen, Schrooten, Haber (BPSH)
Dr. Anja Lunze LL.M., Rechtsanwältin der Sozietät Reimann Osterrieth Köhler Haft
Seminargebühr:
€ 690,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer













