(openPR) Am 31.05.2009 wurden die bisherigen Versionen der Normen für Spielplatzgeräte und Fallschutzbeläge zurückgezogen.
Dazu gehört auch die DIN EN 1177, die ab 01.06.2009 zur reinen Prüfnorm für Fallschutzbeläge wird.
In der Zeit seit Erscheinen bzw. der ersten Änderung der DIN EN Normen 1176 und 1177 gab es immer wieder Probleme mit sehr unterschiedlichen Prüfergebnissen verschiedener Prüflabors in Bezug auf die kritische Fallhöhe bei Fallschutzplatten bzw. synthetischen nahtlosen Fallschutzbelägen.
Damit ist es nach dem Inkraftreten der DIN EN 1177:2008 (Ausgabe 2008) vorbei.
Diese Neuausgabe verlangt nun eine regelmäßige Kalibrierung der Messgeräte vor der Durchführung von HIC-Prüfungen.
Dieses bedeutet auch, dass die größte Zahl der Zertifikate, die auf Basis der alten Normversionen ausgestellt wurden, jetzt hinfällig sind.
Diese Tatsache hat mehrere gute Seiten.
Erstens bekommen die Betreiber von Spielplätzen endlich eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Zweitens wissen die Hersteller der genannten Produkte in welche Richtung sie sich bei der Weiterentwicklung wenden müssen.
Und drittens trennt sich die Spreu vom Weizen, d.h. auch und ins Besondere, dass alle auf dem Markt befindlichen Testberichte und Zertifikate, deren Ergebnisse sowieso einer näheren Betrachtung nicht standhalten, seit dem 1. Juni 2009 ebenfalls hinfällig sind.
Eine weitere “Aufbrauchfrist“ gibt es nicht.
Alle nach diesem Datum gefertigten Fallschutzplatten bzw. synthetischen nahtlosen Fallschutzbeläge müssen nach der neuen DIN EN 1177:2008 geprüft sein.
Der Käufer dieser Beläge sollte künftig unbedingt darauf achten. Feststellen kann er dieses durch einen Blick auf die Internet Seiten der Prüfinstitute, auf denen die gültigen Zertifikate gelistet sind.
Zum Schluss noch ein außerordentlich wichtiger Hinweis.
Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Testbericht und einer Bauartprüfung für die ein Zertifikat ausgestellt wird.
Ein Testbericht wird für eine Einzelprüfung erstellt, wobei die Ermittlung der kritischen Fallhöhe dieses Belages meistens nach dem Einbau vor Ort vorgenommen wurde.
Er bezieht sich also ausschließlich auf diesen einzelnen Fall und gilt nicht generell.
Eine Bauartprüfung kann gemäß DIN EN 1177:2008 grundsätzlich nur im Labor auf einer genau definierten Unterlage erfolgen, um die Wiederholbarkeit zu garantieren.
Nur dann wird ein Zertifikat ausgestellt, zu dem im Anhang die einzelnen Messergebnisse gehören. Eine kurze sogenannte Konformitätsbestätigung mit dem Text “das Produkt entspricht DIN 1177“ o.ä. ist wertlos.
Wahlstedt, den 12.06.2009
Dipl.Wirtschaftsing. Horst B. Willnow
Delegierter des DIN NASport beim CEN TC136 / SC1
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