(openPR) Die Bundesregierung fördert mit dem neuen Einspeisegesetz die Eigennutzung von Solarstrom.
Seit dem 1.1.2009 hat der Gesetzgeber eine neue und äußerst lukrative Möglichkeit geschaffen Solarstrom zu erzeugen und selbst zu verbrauchen. Bisher haben Photovoltaik-Anlgenbetreiber den erzeugten Solarstrom zu 100% in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Ab 2009 ist es möglich den Solarstrom teilweise oder vollständig selbst zu verbrauchen. Im Falle des Eigenverbrauchs zahlt man nicht mehr den verbrauchten Strom, sondern erhält für die Eigennutzung eine Vergütung von 25,01 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh). Den nicht verbrauchten Anteil des erzeugten Solarstroms kann man weiterhin in das öffentliche Netz zum regulären Vergütungssatz von 43,01 Ct/kWh einspeisen.
Diese neue Möglichkeit des Eigenverbrauchs ist Anlagenbetreiber auch aus finanzieller Sicht von Vorteil, denn bereits bei einem Strombezugspreis von ca. 20 Ct/kWh (netto) ist es überlegenswert, den Strom selbst zu verbrauchen. Denn - die Summe aus vermiedenen Strombezugskosten (z.B. 20 Ct/kWh) und Eigenverbrauch-Vergütung (25,01 Ct/kWh) liegt bereits über der herkömmlichen Vergütung für Volleinspeisung (43,01 Ct/kWh). Wenn die Strombezugskosten in den nächsten Jahren weiter ansteigen, so wird sich die Summe aus diesen beiden Posten immer weiter erhöhen, da die Vergütung von 25,01 Ct je kWh Solarstrom-Eigenverbrauch die Dauer von 20 Jahren zzgl. dem Inbetriebnahmejahr festgeschrieben ist.







