(openPR) Seit Jahren kürzen deutsche Versicherer nach Verkehrsunfällen unrechtmäßig Schadenersatzleistungen von Reparaturbetrieben, Sachverständigen und Mietwagenfirmen. Nur wer sich wehrt, bekommt mehr. Tausendfach haben Gerichte entschieden, dass Unfallopfern mehr zusteht, um sie zu entschädigen. Opfer sollen nach dem Unfall so dastehen, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.
Deshalb ist jedem Unfallopfer von Anfang an zu empfehlen, sich einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt zu suchen. Nur dieser kann mit den Mitarbeitern und Anwälten der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe für bestehende Rechte „kämpfen“. Wer erst später einen Anwalt nimmt oder sich nicht für den Verkehrsrechtsspezialisten entscheidet, wird sein Recht meist nicht bekommen und bares Geld verschenken.
Geschädigte haben bei Bedarf auch ein Anrecht auf einen Ersatzwagen. Die Mietwagenkosten sind den Versicherern jedoch fortwährend ein Dorn im Auge. Dabei sind die Kosten den Autohäusern, wenn diese selbst für Ersatz sorgen, oder den Spezialanbietern vollständig in der notwendigen Höhe zu ersetzen.
Die Versicherer haben nun beim Fraunhofer Institut eine fragwürdige Studie in Auftrag gegeben. Mit sonderbaren Kriterien wurde eine Minimalliste erstellt, die vermeintlich marktgerechte Preise, also das, was Mietwagen angeblich „wirklich kosten“, darstellt. Und die Lobby-Maschinerie der Versicherer rollt. Doch die Methodik ist inzwischen in Dreihundert Gerichtsentscheidungen abgelehnt worden. Wenige Gerichte sind überraschend anderer Meinung. Die Versicherer interessiert diese breite Ablehnung ihrer Rechtsauffassung nicht. Das kennt man schon aus anderen Zusammenhängen. Sie zahlen nur einen geringfügigen Betrag und halten die Schadenersatzzahlungen flächendeckend zurück. Bis das von höchsten Richtern korrigiert wird, vergehen Monate, wenn nicht Jahre.
Also Vorsicht mit Versicherungen nach Verkehrsunfällen. Problemvermeidung heißt: Hände weg vom Telefon, der Versicherer könnte als Bauernfänger unterwegs sein.







