(openPR) Berlin, den 3. Juni 2009 – Der Direktvertrieb ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, dessen Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen wird, so die Spitzenkandidaten der großen politischen Parteien wenige Tage vor der Europawahl im Gespräch mit DIREKT!, der zentralen Publikation des Bundesverbandes Direktvertrieb. Auf die Frage, welche wirtschaftliche bzw. wirtschaftspolitische Bedeutung der Direktvertrieb hat, waren sich die meisten der befragten Politiker einig, dass der Direktvertrieb einen schnellen und besseren Marktzugang ermöglicht.
„Der Direktvertrieb ist ein entscheidender Wirtschaftszweig, dessen Umsätze kontinuierlich steigen – und in Zukunft noch steigen werden“, sagt Hans-Gert Pöttering, amtierender Präsident des Europäischen Parlaments und Spitzenkandidat der CDU. Bereits heute nutze jeder zweite Verbraucher den Direktvertrieb. Daher sei es auch wichtig, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Direktvertriebs und denen der Verbraucher zu schaffen. Dies solle im Rahmen des neuen EU-Verbrauchervertragsrechts geschehen. Auch Markus Ferber, Spitzenkandidat der CSU für die Europawahl, plädiert für einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen. Diese führten zu mehr Rechtssicherheit, „indem eine Zersplitterung des geltenden Rechts vermieden wird.“
Hatte es bisher in Sachen Verbraucherschutz nur Mindeststandards gegeben, plant die EU-Kommission nunmehr eine vollständige Harmonisierung der nationalen Regelungen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Damit ist ausgeschlossen, dass einzelne Staaten Vorschriften erlassen, die über die EU-Richtlinie hinausgehen. „Die von der EU-Kommission geplante Vollharmonisierung dient der Weiterentwicklung des Binnenmarktes, und ein gut funktionierender Markt ist der effektivste Verbraucherschutz“, so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb.
Wie der Bundesverband treten auch die Freien Demokraten für eine Vollharmonisierung des europäischen Verbraucherrechts ein. Silvana Koch-Mehrin, Spitzenkandidatin der Liberalen, zum Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission: „Die FDP unterstützt diese Initiative und wird sich auch in Zukunft für eine Vereinheitlichung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften in den Kernbereichen einsetzen.“ Wie Koch-Mehrin weiter sagt, sei der Direktvertrieb ein „gut etabliertes Geschäftsmodell“, das vom besonderen Vertrauensverhältnis der Kundinnen und Kunden zu den Verkaufsberatern lebe. „Selbstständigkeit und Flexibilität werden bei einer Tätigkeit im Direktvertrieb großgeschrieben. Das unterstützen wir“, so die Spitzenkandidatin der FDP.
Während die Liberalen für eine Vollharmonisierung des Verbrauchervertragsrechts eintreten, sind die anderen Parteien in dieser Hinsicht eher skeptisch. Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen reichen Mindeststandards nicht aus. Stattdessen bedürfe es einer breiten Debatte „über Chancen und Risiken einer Vollharmonisierung“, so Rebecca Harms, Spitzenkandidatin der Grünen bei der Europawahl. „Der Direktvertrieb hat erheblich an Bedeutung gewonnen und bietet einen besseren Marktzugang für Verbraucherinnen und Verbraucher, den wir grundsätzlich begrüßen. Wir fordern aber klare Regeln“, so Harms weiter.
Wie diese Regeln aussehen sollen, ist auch bei den anderen Parteien noch umstritten. „Der Direktvertrieb ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Deutschland und Europa“, so SPD-Spitzenkandidat Martin Schulz gegenüber DIREKT! Bei der Diskussion der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verbraucherrechtsrichtlinie werde die SPD dafür eintreten, eine größere Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Firmen und für die Verbraucher zu erreichen. Allerdings: „Selbst bei einer Vollharmonisierung würde es aufgrund der nationalen Unterschiede in der Rechtspraxis de facto nicht zu einem europaweit einheitlichen Verbraucherrecht kommen“, so die Befürchtung von Schulz.
DIE LINKE ist die einzige Partei, die eine Vollharmonisierung des Verbrauchervertragsrechts grundsätzlich ablehnt. Spitzenkandidat Lothar Bisky: „Die Erfahrung zeigt, dass man sich auf europäischer Ebene oftmals auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt und dann der Binnenmarkt Vorrang vor dem Verbraucherschutz hat.“
CDU/CSU streben in Sachen Harmonisierung dagegen einen Kompromiss an. Mit der so genannten Korridor-Harmonisierung sollen Minimal- und Maximalniveau der Rechtsvor-schriften definiert werden. „Zwischen beiden können sich die Mitgliedsstaaten bewegen und haben damit einen gewissen Gestaltungsspielraum“, so CDU-Spitzenkandidat Pöttering gegenüber DIREKT! (4.878 Zeichen)