openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Welche Rechte hat der Mieter

01.01.200410:00 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) Welche Rechte hat der Mieter?

ARAG Experten weisen auf Vorschriften und Rechtsprechung bei Eigenbedarfskündigung hin.

Düsseldorf, 24.02.2004 Ob Studienbeginn der Tochter, die Pflegebedürftigkeit der Mutter oder der Umzug in die Stadt – Gründe für die Kündigung einer Wohnung aufgrund von Eigenbedarf können vielfältig sein. Mit der Berufung auf den eigenen Bedarf kommen Vermieter jedoch nicht immer durch. Laut ARAG Experten diktieren Gesetz und Rechtsprechung dem kündigungswilligen Wohnungseigentümer exakte Regeln. Hält er diese nicht ein, kann ihm eine Schadenersatzklage drohen.



Mieter dürfen ihre Wohnung jederzeit unter Einhaltung der Fristen kündigen, Vermieter hingegen brauchen hierzu ein berechtigtes Interesse. Der Eigenbedarf ist nach Auskunft der ARAG Experten hierzulande Kündigungsgrund Nummer eins. Streng sind dabei die Vorschriften für den Vermieter: So darf sich wegen Eigenbedarfs nur vom Vertrag lösen, wer die Wohnung für sich, einen nahen Familienangehörigen – vor allem Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister – oder einen Angehörigen seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigt. ARAG Experten weisen daraufhin, dass die schriftliche Begründung der Kündigung so detailliert sein muss, dass der Mieter überprüfen kann, ob eine Verteidigung gegen die Kündigung möglich und sinnvoll ist.

Laut ARAG Experten sei es oft sinnvoll, die Hintergründe einer Kündigung zu eruieren, da es vorkommen kann, dass Vermieter den Eigenbedarf nur vorschöben, um lästige Mieter los zu werden, insbesondere wenn Streitereien vorangegangen seien. Auch der Wunsch, die Tochter zum bestandenen Abitur mit einer 100-Quadratmeter-Wohnung zu beglücken, sei verdächtig. Stellt sich nach Auszug des Mieters heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, kann dieser vom Vermieter Schadenersatz verlangen.

So geschehen in einem konkreten Fall vor dem Landgericht Lüneburg, in dem einer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Kündigungsgrund: Der Sohn des Eigentümers wollte die Wohnung beziehen. Bis zum Einzug des Sohnes vergingen dann allerdings mehr als fünf Jahre – viel zu lange, wie die ehemalige Mieterin zu Recht annahm. Sie verklagte den Vermieter daraufhin auf 6.800 Euro Schadenersatz, da nach einer so langen Frist von Eigenbedarf keine Rede mehr sein könne. Trotz angeblicher umfangreicher Umbau- und Renovierungsarbeiten sowie einer längeren Krankheit des Sohnes schlossen sich die Richter der Auffassung der Mieterin mit der folgenden Begründung an: Ein zur Kündigung berechtigter Eigenbedarf sei nicht gegeben, wenn der Nutzungswille zu Wohnzwecken nicht in einem angemessenen Zeitraum nach der Kündigung verwirklicht werde. Dann liege der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben worden sei. Das Bundesverfassungsgericht sah dies genau so und ließ eine Beschwerde des Vermieters gegen das Urteil nicht zu (LG Lüneburg, AZ: 6 S 35/01; Bverf G AZ: 1 BvR 1185/01).

Kommt ein Vermieter mit der Kündigung wegen Eigenbedarfs durch, muss er sich dennoch an die geltenden Kündigungsfristen halten. Nach Auskunft der ARAG Experten gelten folgende gesetzliche Fristen: drei Monate bei Mietverhältnissen unter fünf Jahren, sechs Monate ab fünf Jahren und neun Monate Kündigungsfrist bei einem Mietverhältnis ab acht Jahren.

Wichtige Urteile:

Der Vermieter muss dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten, wenn sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in einem Haus oder einer Wohnanlage des Vermieters eine leer stehende Wohnung befindet (BGH, AZ: VIII ZR 311/01 und 276/02).

Geschwister sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses privilegierte Angehörige des Vermieters im Sinne von §564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a.F. (jetzt §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, d.h. im selben Haus oder in derselben Wohnanlage stehende Wohnung, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (BGH, AZ: VIII ZR 276/02).

Wird die Eigenbedarfskündigung darauf gestützt, dass die Tochter des Vermieters die Wohnung zusammen mit ihrem Verlobten zur Gründung eines eigenen Hausstandes und einer Familie beziehen will, müssen zur formellen Begründung im Kündigungsschreiben weder der Name des Verlobten noch dessen aktuelle Wohnsituation mitgeteilt werden (LG Oldenburg, AZ: 2 S 514/95).

Der Text steht Ihnen auch als Download unter www.arag.de zur Verfügung.

 

Pressekontakt:

ARAG Versicherungen

Brigitta Mehring

Unternehmenskommunikation

ARAG Platz 1

40472 Düsseldorf

Telefon: 02 11/9 63-25 60

Fax: 02 11/9 63-20 25

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 30868
 165

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Welche Rechte hat der Mieter“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne RegelnBild: Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Eine Klassenfahrt ist für Grundschüler oft der erste Urlaub ohne Mama und Papa, für viele Teenager der Duft von Freiheit. Doch auch wenn Spaß und Abenteuer im Vordergrund stehen: Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und damit an klare Regeln gebunden. Die ARAG Experten erklären, worauf Schüler, Eltern und Lehrkräfte achten sollten. Welchen pädagogischen Sinn haben Klassenfahrten? Klassenfahrten sind mehr als ein Ausflug. Sie sind Teil des schulischen Lernens und sollen das Gemeinschaftsgefühl stärken. Je nach Ziel und Programm steh…
Bild: Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?Bild: Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Ob in der Disco oder bei einem privaten Fest: Wo getanzt wird, kann es schnell wild zugehen. Verschüttete Getränke, strenge Einlasskontrollen oder ein missglückter Paartanz können rechtliche Folgen haben, die vielen gar nicht bewusst sind. Die ARAG Experten erklären drei typische Situationen und was Gerichte dazu entschieden haben. Wenn die Tanzfläche zur Rutschbahn wird Ausgelassen tanzen, feiern, mit einem Drink in der Hand. Was nach einem typischen Discoabend klingt, kann für Clubbetreiber teuer werden. Nämlich dann, wenn die Tanzfläche p…

Das könnte Sie auch interessieren:

Wohnraummietrecht: Kündigung auch bei irrtümlich fortlaufend unpünktlich gezahlter Miete
Wohnraummietrecht: Kündigung auch bei irrtümlich fortlaufend unpünktlich gezahlter Miete
… weil er aufgrund eines vermeidbaren Irrtums davon ausgegangen war, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen müsse. Kommentar Der BGH hat durch diese Entscheidung die Rechte des Vermieters bei fortlaufender unpünktlicher Zahlung durch den Mieter weiter gestärkt und der Vertragstreue einen hohen Rang eingeräumt. Auch bei einer vorherigen Duldung der …
Sozialcharta gilt für alle Bestandsmieter
Sozialcharta gilt für alle Bestandsmieter
… Wohnungsbestand. - Garantie einer jährlichen Mindest-Instandhaltungssumme von 16,80 €/qm. - Verkaufsbeschränkung auf 950 Wohnungen pro Jahr unter Beachtung der gesetzlichen Vorkaufsrechte der Bewohner. Die Unterzeichnung durch Faksimile-Unterschriften ist üblich. Mieter, die sich trotzdem ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben wünschen, können sich …
Bild: Auer Witte Thiel: Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum möglichBild: Auer Witte Thiel: Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum möglich
Auer Witte Thiel: Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum möglich
Auer Witte Thiel: „BGH stärkt Rechte von Vermietern“ München, im April 2010: Ein aktuelles BGH-Urteil stärkt die Rechte des Vermieters bei preisgebundenem Wohnraum. Die Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel begrüßen dieses Urteil. Vermieter können nun bei unwirksamen Klauseln über Schönheitsreparaturen eine Mieterhöhung verlangen, bisher war diese …
Bild: Energetische Sanierungen: Wer hat welche Rechte und Pflichten?Bild: Energetische Sanierungen: Wer hat welche Rechte und Pflichten?
Energetische Sanierungen: Wer hat welche Rechte und Pflichten?
Immer mehr Mieter und Vermieter müssen sich mit energiegerechten Sanierungen auseinandersetzen – und mit den rechtlichen Fragen, die damit einhergehen. Was Mieter dabei dulden müssen, was sie verlangen dürfen und welche Rechte die Vermieter haben, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de. Bullige Wärme im Sommer, immense Heizkosten im Winter – manch …
Bild: Mietrecht in Österreich: Markus Pospichal klärt die wichtigsten Fakten für Vermieter und MieterBild: Mietrecht in Österreich: Markus Pospichal klärt die wichtigsten Fakten für Vermieter und Mieter
Mietrecht in Österreich: Markus Pospichal klärt die wichtigsten Fakten für Vermieter und Mieter
… Unternehmens als kompetenter Ansprechpartner in allen Immobilienfragen. Grundlagen des österreichischen Mietrechts Das österreichische Mietrecht basiert hauptsächlich auf dem Mietrechtsgesetz (MRG), welches die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern regelt. Das Verständnis der grundlegenden Bestimmungen des MRG ist essenziell für ein reibungsloses …
Bild: Anwaltseiten24.de verlost Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“Bild: Anwaltseiten24.de verlost Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“
Anwaltseiten24.de verlost Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“
… Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Wer kennt nicht solche oder ähnliche Fälle: Die Betriebskostenabrechnung ist plötzlich unverständlich hoch. Im Bad wuchert der Schimmelpilz, aber …
Mietrecht - Die Gewinner, die Verlierer
Mietrecht - Die Gewinner, die Verlierer
In jüngerer Vergangenheit gab es eine Vielzahl weit reichender Mietrechts-Urteile. Mal wurden die Rechte der Mieter gestärkt, mal die Rechte der Vermieter, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Eine Übersicht. In der vergangenen Zeit hat es zahlreiche Gerichtsurteile gegeben, die das Mietrecht ganz schön durcheinander gewirbelt haben. Manchmal …
Bild: Falsche Abrechnung führt nicht zu höheren NebenkostenvorauszahlungenBild: Falsche Abrechnung führt nicht zu höheren Nebenkostenvorauszahlungen
Falsche Abrechnung führt nicht zu höheren Nebenkostenvorauszahlungen
Mit Urteil vom 15.05.2012 (Az. VIII ZR 245/11) hat der BGH die Rechte der Mieter bei Betriebskostenabrechnungen verbessert und dabei eine Kurskorrektur vorgenommen. „Bislang hatte der Vermieter auch bei inhaltlich falschen Jahresabrechnungen die Möglichkeit, die monatliche Nebenkostenvorauszahlung entsprechend dem jeweiligen Abrechnungsergebnis anzupassen …
Rechtstipps.de: Was tun bei Wohnungsmängeln?
Rechtstipps.de: Was tun bei Wohnungsmängeln?
Rechte und Pflichten von Mietern Mannheim, 29. August 2012. Durch Schimmel, Dreck oder Lärm kann aus schöner Wohnen schnell unzumutbares Hausen werden. Die Experten des Onlineportals Rechtstipps.de erklären, wie Mieter gegen Wohnungsmängel vorgehen können und welche Rechte und Pflichten sie haben. Bei Wohnungsmängeln ist Mietminderung erlaubt Die Liste …
Rückenwind auf dem Weg zum Wohneigentum: BGH stärkt Vorkaufsrecht von Mietern
Rückenwind auf dem Weg zum Wohneigentum: BGH stärkt Vorkaufsrecht von Mietern
… versetzen", sagt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt. "Das ist unbegründet: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Vermieter tritt per Gesetz anstelle des bisherigen - mit allen Rechten und Pflichten, ohne besonderes Kündigungsrecht." Mit dem aktuellen Urteil haben die Richter die Rechte der Mieter gestärkt. So können diese in einen Kaufvertrag zwischen …
Sie lesen gerade: Welche Rechte hat der Mieter