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Die Rente kommt später – Daueraufträge prüfen

(openPR) LVA Hessen informiert:

Die Rente kommt später – Daueraufträge prüfen!

Wer im April zum ersten Mal eine Rente erhält, bekommt seine Bezüge statt am Monatsbeginn erst zum Monatsende. Wer jetzt schon Rente bezieht, erhält diese weiter im Voraus. Allerdings bekommen auch Bezieher von Bestandsrenten das Geld künftig einen Tag später überwiesen. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen hin.



Für alle Renten gilt ein neuer Auszahlungsrhythmus, der für heutige Rentnerinnen und Rentner bereits Ende März erstmals greift: Ab der Rentenzahlung für den Monat April wird das Geld nicht mehr wie bisher am vorletzten Bankarbeitstag, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Vormonats – also am 31. März – überwiesen. Erst an diesem Tag kann darüber verfügt werden. Für die Betroffenen bedeutet das:Sie können, sofern sie ihren Verfügungsrahmen nicht überschreiten, an diesem Tag im Überweisungsverkehr über die Rente verfügen, ohne mit Sollzinsen belastet zu werden.

Sind Überweisungen, etwa im Rahmen eines Dauerauftrages oder eines Lastschrifteinzugs, auf den vorletzten Bankarbeitstag datiert, dann werden die Zahlungen in diesen Fällen künftig nur ausgeführt, wenn ohne die Rentenzahlung genügend Deckung auf dem Konto vorhanden ist oder ein ausreichender Verfügungsrahmen genutzt werden kann. Bei einer Überziehung des Kontos werden dann Sollzinsen anfallen.

Wer auf den letzten Bankarbeitstag, also den Rentenauszahlungstag, Daueraufträge oder Lastschrifteinzüge terminiert hat und – ohne Eingang der Rente – auf seinem Konto nicht über ausreichende Deckung verfügt bzw. keinen entsprechenden Verfügungsrahmen nutzen kann, sollte mit seiner Bank oder Sparkasse sprechen. In diesem Fall kommt es nämlich darauf an, zu klären und sicherzustellen, dass erst die Renten gutgeschrieben und dann die Belastungsbuchungen ausgeführt werden. Andernfalls könnte, sofern möglich, eine Verschiebung der Überweisungen auf den Folgetag notwendig werden.

Solange der Verfügungsrahmen des Kontos nicht überschritten wird, werden auch Barabhebungen der Rente am Rentenauszahlungstag in der Regel weiterhin möglich sein, und zwar ohne Sollzinsen. Hat die Bank dem Kontoinhaber allerdings keinen Kreditrahmen eingeräumt, dann kann die Barauszahlung erst nach Gutschrift der Rente vorgenommen werden. Die Möglichkeit der Barauszahlung wird sich in diesen Fällen auf den Nachmittag des Auszahlungstags oder den Morgen des nächsten Bankarbeitstags verschieben. Auch in diesen Fällen ist es ratsam, sich mit seinem Kreditinstitut in Verbindung zu setzen.

Für Rentenempfänger, deren Rente am Auszahlungstag durch den Geldbriefträger ausgezahlt wird oder die eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung ins Haus zugestellt bekommen, ändert sich nichts.

Weitere Informationen gibt es am gebührenfreien Servicetelefon der LVA Hessen unter 0800 - 4 63 65 82, in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten der LVA oder unter www.lva-hessen.de im Internet.

 

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