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Künasts Umsetzung der EU-Agrarreform ist ein unverantwortlicher Schnellschuss

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nationaler Alleingang der rot-grünen Bundesregierung

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Agrarreform erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB:



Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schwächt die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft. Sollte dieses Gesetz so in Kraft treten, wird ein gut florierender Sektor mit 4,3 Mio. Erwerbstätigen aufs Spiel gesetzt. Statt wie bei anderen EU-Mitgliedsstaaten die ihnen zugestandenen Ermessungsspielräume zugunsten ihrer Wirtschaft auszunutzen, geht die rot-grüne Bundesregierung, wie schon gewohnt, wieder einen nationalen Alleingang. Die entstehenden Wettbewerbsnachteile werden zu erheblichen Verlusten von Produktions- und Marktanteilen führen.

Die sofortige Verteilung der Ackerbauprämien sowie ab 2007 der Milch- und Tierprämien auf die Fläche ist so nicht zu akzeptieren. Die Betriebe brauchen längere Übergangszeiten, ansonsten wird sich das Gesicht der deutschen Landwirtschaft, des ländlichen Raumes und der Landschaft drastisch ändern.

Ebenso wurde deutlich, dass Rot-Grün mit diesem Gesetzentwurf die gute fachliche Praxis über Cross-Compliance aushebeln möchte. Zum einen soll dieser wichtige Teil am Parlament über eine Ministerverordnung vorbei geregelt werden. Zum anderen soll dies dann auch noch im Einvernehmen mit dem BMU geschehen. Es ist schon mehr als genug, wenn Ministerin Künast sich für die Agrarpolitik als verantwortlich zeichnet. Unsere Bauern wollen mit Sicherheit nicht auch noch Bundesminister Trittin auf ihren Feldern herumturnen sehen.

Ebenso kritisch ist die von der Bundesregierung vorgesehene Vorab-Umverteilung zwischen den Ländern in Höhe von 35 % des Prämienvolumens. Es ist richtig, dass aufgrund der Reform von 1992 Korrekturen erforderlich sind. Andererseits ist es aber überaus kritisch zu sehen, dass die Bauern in Bayern und insbesondere in Schleswig-Holstein überproportional zur Finanzierung dieser Umverteilung beitragen müssen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Anhörung deutlich gemacht, dass das von Bundesministerin Künast viel zu übereilt betriebene Gesetzgebungsverfahren viele Unberechenbarkeiten beinhaltet. Die Umsetzung in den anderen EU-Mitgliedstaaten wird z. B. völlig außer Acht gelassen. Des weiteren liegen die Durchführungsverordnungen der EU überhaupt noch nicht vor.

Die Union wird im Bundestag versuchen, mit entsprechenden Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf das Gesetz im Sinne der wirtschaftenden Betriebe zu verbessern.

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