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Kurzarbeit – Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat

(openPR) Kissing – Aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise beantragen immer mehr Unternehmen Kurzarbeit. Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit haben im Januar 2009 bundesweit rund 11.000 Betriebe für fast 300.000 Beschäftigte Kurzarbeit beantragt.

Das „Institut für Betriebliche Mitbestimmung (kurz i.b.m.)“ informiert Betriebsräte über das Thema Kurzarbeit. Mit Hilfe von rechtlichen Hinweisen zur betrieblichen Mitbestimmung und vorformulierten Musterschreiben unterstützt es die Arbeit der Betriebsräte.

Gerade für Betriebsräte ist es wichtig zu wissen, welche Konsequenzen Kurzarbeit im eigenen Betrieb haben kann. Wie Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit getroffen werden können und was das Modell Kurzarbeit für die Arbeitsplätze der Kollegen bedeutet können Sie unter www.urteilsticker-betriebsrat.de nachlesen.

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