(openPR) Die Ostfriesen-Zeitung aus Leer berichtete in ihrer Ausgabe vom 18. März 2009 über das neue Krematorium in Aurich, welches Anfang Februar 2009 den Betrieb aufgenommen hat.
In diesem Bericht heißt es u.a.: „Die Verstorbenen, die bislang im Gewerbegebiet Schirum II verbrannt wurden, stammen nach Angaben des Betreibers vor allem aus Aurich, Norden, Emden, Leer und Papenburg sowie Gemeinden zwischen diesen Städten.“
Diese und ähnliche Formulierungen sind in der Berichterstattung über die Feuerbestattung im Allgemeinen und Feuerbestattungseinrichtungen im Besonderen leider keine Seltenheit. Dabei sollte jedem, der ein gewisses Pietätsempfinden für sich in Anspruch nimmt, einleuchten, dass sich die Begriffe „Verstorbener“ und „verbrennen“ einander ausschließen.
Dass es sich hierbei nicht lediglich um eine Überempfindlichkeit einiger weniger handelt, zeigt ein Blick in die VDI-Richtlinie 3891 – Einäscherungsanlagen. Diese vom Verein Deutscher Ingenieure erstellten Regeln stellen – ebenso wie VDI-Richtlinien in anderen Bereichen – die wichtigsten Arbeitsgrundlagen für Betreiber von Feuerbestattungseinrichtungen, aber auch für die einschlägigen Fachbehörden und sogar für den Gesetzgeber dar.
Diese besagte VDI-Richtlinie 3891 empfiehlt bereits in ihrer Einleitung, Begriffe wie „Kremation“, Verbrennung“, „Kremieren“ und „Verbrennen“ strengstens zu vermeiden.
Wir können mit Genugtuung feststellen, dass sich diese Empfehlungen zumindest im Bereich der privaten Feuerbestattungseinrichtungen weitestgehend durchgesetzt haben. So wird sogar mehr und mehr auf den Begriff „Krematorium“, welcher aufgrund des Massenmordes in den NS-Vernichtungslagern in Deutschland eindeutig negativ belegt ist, verzichtet. Vorreiter war sicherlich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® aus Halle (Saale) und Kabelsketal, welche den Begriff „Krematorium“ bereits im Jahr 2000 verbannt hat. Nach dem Vorbild FLAMARIUM® nennen sich andere Einrichtungen nunmehr „Ignarium“ (Rheinland-Pfalz) oder schlicht „Die Feuerbestattungen“ (derzeit 11 Einrichtungen in Norddeutschland).
Der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein wird auch in Zukunft die Berichterstattung über das Feuerbestattungswesen beobachten und sprachliche Entgleisungen aufdecken.
Es sei zum Abschluss noch darauf hingewiesen, dass sich nach unserer Meinung auch die Begriffe „Feuerbestattung“ und „Gewerbegebiet“ einander ausschließen. In diesem Bereich ist aber nach einigen obergerichtlichen Entscheidungen, welche die Errichtung von Feuerbestattungseinrichtungen in Gewerbegebieten für unzulässig erklärt haben, viel Bewegung. Wir werden auch diese Entwicklung weiter beobachten.











