openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesarbeitsgericht - Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

(openPR) Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 -) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen.

Der Neunte Senat hat § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG bisher so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden kann. Daran hält der Senat nicht mehr fest.

Die Klägerin war von August 2005 bis 31. Januar 2007 als Erzieherin für den beklagten Verein tätig. Sie erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war vom 2. Juni 2006 über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig.

Die Klägerin verlangt mit ihrer im Januar 2007 zugestellten Klage ua. Abgeltung der gesetzlichen Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 und 2006. Der Neunte Senat hat diesen Teilen der Klage im Unterschied zu den Vorinstanzen stattgegeben. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 in der Sache Schultz-Hoff (- 12 Sa 486/06 -) besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Senatsrechtsprechung. Gesetzlichen Ansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen waren, steht trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29. August 2007 - 7 Sa 673/07

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 295128
 140

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesarbeitsgericht - Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Christoph Gaudecki

Kirchliche Verwaltungsakte - Unzuständigkeit der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Kirchliche Verwaltungsakte - Unzuständigkeit der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die vom Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Antragsgegner) einem katholischen Pfarrer (Antragsteller) als disziplinarische Maßnahme im Wege der Buße nach kanonischem Recht auferlegte Gehaltskürzung unterliegt nicht der Kontrolle durch die staatliche Gerichtsbarkeit. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 18. Dezember 2012 entschieden und die Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, das seinen Ant…
Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter
Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter
Das Landesarbeitsgericht hat in seiner Sitzung vom 25.01.2013 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für unwirksam erklärt und dieses Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 45.000,00 EUR aufgelöst. Es hat ferner die Kündigung des daneben bestehenden Arbeitsverhältnisses als Tarifangestellter für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer wurde zunächst auf der Grundlage eines im Jahr 1990 geschlossenen Arbeitsvertrags als Tarifangestellter beschäftigt. E…

Das könnte Sie auch interessieren:

Urlaubsanspruch verfällt nicht bei längerer Krankheit
Urlaubsanspruch verfällt nicht bei längerer Krankheit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) räumt Arbeitnehmern einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bzw. auf finanzielle Urlaubsabgeltung ein, wenn sie ihre Urlaubstage wegen längerfristiger Erkrankung nicht nehmen konnten. Damit folgen die Erfurter Richter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und verlassen ihre langjährige Linie (Az. 9 AZR 983/07, vom 24.03.09). …
Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs
Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs
Die 10. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Arbeitslosengeld II – Anspruch anzurechnen ist. Der 59-jährigen Klägerin aus Solingen stand bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch ein Resturlaubsanspruch zu, welcher schließlich durch eine so genannte Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. …
Bild: RA-Horrion: Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Langzeitarbeitsunfähigkeit - Arbeitsrecht DresdenBild: RA-Horrion: Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Langzeitarbeitsunfähigkeit - Arbeitsrecht Dresden
RA-Horrion: Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Langzeitarbeitsunfähigkeit - Arbeitsrecht Dresden
… Mehrurlaubsansprüche (BAG, Urteil vom 04.05.2010, Az. 9 AZR 183/09). Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden A ist seit Mai 2007 arbeitsunfähig. Das Arbeitsverhältnis endet am 31.07.2007. Die Arbeitsunfähigkeit dauert bis zum 01.12.2008 fort. A klagt auf Abgeltung von 26 Urlaubstagen für das Jahr 2007. Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden Das BAG bejaht einen …
Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt nicht mehr der Befristung nach dem BUrlG
Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt nicht mehr der Befristung nach dem BUrlG
… genommen werden kann, ist nach der Regelung des BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf die ersten 3 Monate des Folgejahres zulässig. Bisher hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, dass auch der Urlaubsabgeltungsanspruch wie der Urlaubsanspruch an sich der oben dargestellten Befristung des BUrlG unterliegt. Diese Auffassung hat das …
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
… Rechtsschutzversicherung ist diese nach neuester Rechtsprechung sogar dann fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub wegen Krankheit gar nicht hätte antreten können.Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 983/07 Hintergrundinformation: Den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern regelt das Bundesurlaubsgesetz. Dessen § 7 schreibt unter anderem vor, dass der Urlaub …
Bild: Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit während bestehender ArbeitsunfähigkeitBild: Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit
Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls …
Bild: Mindesturlaub Gesetzlich: Kein Verzicht durch Vergleich
Mindesturlaub Gesetzlich: Kein Verzicht durch Vergleich
… Mindesturlaub von 24 Werktagen hat. In vielen Fällen wird dieser Anspruch durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge zugunsten der Arbeitnehmer erweitert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist als höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich für die Auslegung und Weiterentwicklung des Urlaubsrechts verantwortlich. …
Bild: BAG zum Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer - MTR Legal
BAG zum Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer - MTR Legal
… Fremdgeschäftsführers nach dem BundesurlaubsgesetzDer Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) sein und dementsprechende Ansprüche haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juli 2023 klargestellt (Az.: 9 AZR 43/22).Ob ein Fremdgeschäftsführer Arbeitnehmer sein kann, ist ein häufiger Streitpunkt im …
Bild: BAG: Personalgespräche bei Arbeitsunfähigkeit - Es gibt AusnahmenBild: BAG: Personalgespräche bei Arbeitsunfähigkeit - Es gibt Ausnahmen
BAG: Personalgespräche bei Arbeitsunfähigkeit - Es gibt Ausnahmen
Kranke Mitarbeiter müssen in der Regel auch nicht zu Personalgesprächen im Betrieb erscheinen. Das stellte das Bundesarbeitsgericht klar. Allerdings gebe es auch Ausnahmen, so das BAG. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, muss er nicht im Unternehmen …
Über Urlaubsabgeltungsanspruch kann rechtsgeschäftlich verfügt werden
Über Urlaubsabgeltungsanspruch kann rechtsgeschäftlich verfügt werden
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im vorliegenden Fall (9 AZR 844/11) zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung verzichten könne. Nach Meinung …
Sie lesen gerade: Bundesarbeitsgericht - Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit