(openPR) Registrierung neu
31. Maerz 2004 – 306 - Mit Lob und Anerkennung an die bolivianische Regierung begruesst Karin Kortmann, Sprecherin der Arbeitsgruppe fuer wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der SPD-Bundestagsfraktion, den wichtigen Erfolg zur Verbesserung der geburtsurkundlichen Dokumentation in Bolivien.
Der neue Staatspraesident Boliviens, Carlos Mesa, der nach einer vollstaendigen Regierungsumbildung seit Oktober 2003 im Amt ist, hat wieder einmal seinen Reformwillen unter Beweis gestellt. Ab dem 1. April 2004 bekommen Kinder und Jugendliche endlich den staatlichen Geburts- und ihren Existenznachweis.
Bolivien ist das aermste Land Suedamerikas. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von lediglich 900 Dollar lebt ueber die Haelfte der bolivianischen Bevoelkerung unterhalb der Armutsgrenze und fast ein Drittel in extremer Armut. Einer der nachhaltigsten Aspekte der Armut ist, dass einem relativ grossen Teil der bolivianischen Bevoelkerung die geburtsurkundliche Dokumentation fehlt. Durch diese mangelnde soziale und politische Integration der Menschen als bolivianische Buerger waren die Moeglichkeiten ihre Situation zu verbessern und der Armut zu entfliehen in vielen Bereichen, wie Bildung und Gesundheitsversorgung, stark eingeschraenkt.
Nach dem letzten Volkszaehlung von 2001 leben in Bolivien rund 8,3 Millionen Menschen. Das INE - Instituto Nacional de Estadística (Nationales Institut fuer Statistik) beziffert die Zahl der nicht geburtsurkundlich registrierten Personen auf etwa 800.000, also fast zehn Prozent der Gesamtbevoelkerung, davon sind ueber 500.000 unter 18 Jahren.
Bisher war es gerade fuer die Armen und Aermsten mit grossen finanziellen Schwierigkeiten verbunden sich und ihre Kinder registrieren zu lassen. Sollte aus Gruenden fehlender Nachweise, das heisst ein Elternteil der zu registrierenden Person ist bereits verstorben, nicht aufzufinden oder selbst noch nicht registriert, ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden, um die Existenz der zu registrierenden Person nachzuweisen, ergaben sich besonders hohe Kosten. Dieses gerichtliche Verfahren kostete fuer Kinder und Jugendliche ueber 100 US-Dollar und konnte im Extremfall bis zu einigen Jahren dauern. Der Aufwand durch die langwierigen Verfahren und die fuer viele nicht zu deckenden Kosten schreckt insbesondere die Armen der Bevoelkerung immer noch ab, sich oder ihre Kinder registrieren zu lassen.
Das im Dezember 2003 verabschiedete Gesetz Nr. 2616 regelt die geburtsurkundliche Dokumentation in Bolivien voellig neu. Das Gesetz wird die Notwendigkeit gerichtlicher Nachweise durch einfachere buerokratische Verfahren ersetzen. Ausserdem wird die geburtsurkundliche Registrierung fuer Kinder bis zu ihrem 12. Lebensjahr und - in einer ersten Uebergangsphase von drei Jahren - auch fuer Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr kostenlos sein.
Die besondere Bedeutung des neuen Gesetzes wird vor allem im Kontext von Kinderhandel, Kinderprostitution und anderem Missbrauch von Minderjaehrigen deutlich. Durch die geburtsurkundliche Registrierung kann ihre Existenz nicht laenger geleugnet oder ignoriert werden, durch die Umsetzung der neuen Moeglichkeiten sind die Rechte der Kinder einklagbar.
Auch in anderen Bereichen wird der Erfolg der bolivianischen Regierung sichtbar. Durch den damit gewonnenen Zugang zum Gesundheitssystem und die Perspektive einer schulischen und beruflichen Zukunft, eroeffnet das Gesetz Nr. 2616 nun uneingeschraenkt allen die Chance dem Teufelskreis der Armut zu entfliehen und endlich Jemand sein zu koennen!
Mit diesem neuen Gesetz erfuellt Bolivien die Erwartungen der Internationalen Gemeinschaft und der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die Armut nachhaltig zu bekaempfen. Fuer die Zukunft ist es wuenschenswert, wenn Bolivien damit auch fuer andere Staaten in Mittel- und Suedamerika, welche die einfache und kostenlose geburtsurkundliche Registrierung noch nicht gesetzlich verankert haben, beispielgebend sein koennte.











