(openPR) Einstweilige Verfügung aufgehoben
.de AG / Hamburg - Die Hamburger .de AG darf sich ab sofort wieder als zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands oder als Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikationsunternehmen bezeichnen. Die einstweilige Verfügung der GMX GmbH, wonach es .de untersagt war, entsprechende Äußerungen zu verbreiten, ist heute vom LG Berlin (Aktenzeichen:97 O 21/04) aufgehoben worden. Die GMX GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der 1&1 Internet AG, die zum United Internet AG-Konzern gehört. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.







