Bundesarbeitsgericht - Grenzen der sachgrundlosen Befristung
(openPR) Sachgrundlose Befristung mit einer älteren Flugbegleiterin
Das Bundesarbeitsgericht hat die auf die Vollendung des 60. Lebensjahres bezogene Altersgrenze in dem Manteltarifvertrag nicht als sachlich gerechtfertigt iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG anerkannt.
Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass das altersbedingte Nachlassen der Leistungsfähigkeit von Mitgliedern des Kabinenpersonals zu einer Gefährdung für Leben und Gesundheit der Flugzeuginsassen oder Personen in den überflogenen Gebieten führen kann.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) -
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