(openPR) Wer haftet bei Personen- und Sachschäden?
Karlsruhe, Februar 2009: Die ersten Faschingsumzüge und –veranstaltungen haben bereits stattgefunden, der Terminkalender ist prallgefüllt. Narren und Zuschauer bevölkern die Straßen. Faschingsvereine veranstalten bunte Prunksitzungen und feiern in vollen Zügen „In der ausgelassenen Stimmung ist das Risiko schwerer Personen- und Sachschäden nicht zu unterschätzen,“ so Ralf Krepper, Abteilungsdirektor beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Die Folgen können dramatisch sein: In den vergangenen Jahren erlitten immer wieder Besucher von Fastnachtsve-ranstsaltungen schwere Hörschäden durch Böllerkanonen. In einigen Fällen wurden bei Umzügen unbeaufsichtigte Kinder von Festwägen überrollt.
Allerdings können die Veranstalter eines Karnevalsumzugs nicht für alle denkbaren Risiken wie z.B. ein Knalltrauma durch eine Kamellenkanone ver-antwortlich gemacht werden, wie eine Entscheidung des Landgerichts Trier vom 05.06.2001 belegt. Eine nach einer Kanonade an Tinitus leidende Zug-besucherin hatte den Veranstalter auf Schadensersatz verklagt. Das Gericht entschied, dass es bei einem Karnevalsumzug immer laut zugehe. Die Frau hätte sich vor den lauten Geräuschen, zum Beispiel durch Zurücktreten vom Bordsteinrand, schützen können. Der privaten Vorsorge gegen solche Schä-den, beispielsweise durch eine private Unfallversicherung, kommt daher in dieser Zeit erhöhte Bedeutung zu.
Für öffentliche
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 200 Be-suchern gilt die Versammlungsstättenverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28.04.2004. Eine herabstürzende Bühnendekoration, ein ausbrechendes Feuer oder ein verschlossener Notausgang sind leider oftmals zwangsläufige und nicht zuletzt tragische Unterbrechungen auch von Fast-nachtsveranstaltungen in Mehrzweckhallen, Schulen oder Theatern. Ist bei einem solchen Unglücksfall ein Schaden entstanden, wird schnell ein „Schul-diger“ gesucht. Doch wer ist letzlich für den entstandenen Schaden zur Ver-antwortung zu ziehen? Der Gesetzgeber verlangt im Rahmen dieser Verord-nung von den Betreibern einer Versammlungsstätte, alles Erforderliche zu tun, damit die an einer Veranstaltung teilnehmenden Personen nicht zu Schaden kommen.
Ausrichtenden Vereinen ist es deshalb dringend zu empfehlen, für ausrei-chenden Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Denn für schuldhaft zu vertretende Personen- und Sachschäden haftet der Veranstalter nach dem Gesetz in voller Höhe ohne Begrenzung. Im schlimmsten Fall kann das für den Verein oder den Veranstalter den finanziellen Ruin bedeuten.
Ohne
Alkohol und Drogen ans Steuer!
Gefährden Sie nicht leichtsinnig Ihr Leben und das Leben anderer. Deswe-gen rät der BGV: Lassen Sie Ihr Fahrzeug nach Alkohol- oder Drogenkon-sum stehen. Neben einem Bußgeld, Fahrverbot von einem Monat und vier Punkten in Flensburg, kann Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss den Versicherungsschutz gefährden.
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Hans-Christian Schmidt
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Über das Unternehmen
BGV / Badische Versicherungen
Baden ist BGV* BADISCH GUT VERSICHERT
Der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband ist der starke, kompetente und verlässliche Partner der Städte, Landkreise und Gemeinden in Baden sowie deren Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Dadurch sorgen wir für die Sicherheit der badischen Kommunen und deren Bürger. Zusammen mit seinen Tochterunternehmen Badische Allgemeine Versicherung AG, dem Versicherer für Privatpersonen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigt sind, und der Badischen Rechtsschutzversicherung AG bildet der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen.
Günstige Tarife und ein umfassendes Produktangebot haben uns über die Grenzen Badens hinaus bekannt und erfolgreich gemacht. Dabei legen wir großen Wert auf Service und kundenfreundliche Öffnungszeiten in unseren Kundencentern Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Offenburg, Freiburg und Konstanz. Intensive Beratung und umfassende Betreuung sind für uns oberstes Gebot. Ein dichtes Netz von Außendienstmitarbeitern und nebenberuflichen Vermittlern sorgt für individuelle Kundenbetreuung. Nur so kann die Nähe zu unseren Kunden garantiert und auf seine Wünsche eingegangen werden.
Unser Konzept:
Wir entwickeln uns stetig weiter – mit Dynamik auf festem Grund. Das heißt, wir sind uns unserer Stärken und unserer Wurzeln als regionales und kommunales badisches Versicherungsunternehmen bewusst. Darin sehen wir eine exzellente Basis für unsere wertorientierte Wachstumsstrategie, die darauf zielt, unsere Marktposition dauerhaft auszubauen. Schnell, kompetent und konsequent werden wir uns neuen Herausforderungen stellen und die Zukunft aktiv gestalten.
Unser Handeln ist geprägt von Verantwortungsbewusstsein für mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Unternehmen mit Leben füllen und ohne deren Engagement ein solcher Prozess nicht möglich wäre.
Wir verfügen über die Instrumente, frühzeitig und rasch auf Veränderungen am Markt zu reagieren. Unser breites Spektrum an innovativen und leistungsfähigen Produkten bietet ideale Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie. Außerdem wissen wir: ein langfristiger Erfolg hängt unmittelbar mit der Wahrnehmung unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitern sowie der Gesellschaft und der Umwelt zusammen.
Wer hätte eine solche Entwicklung erwartet, als sich 1923 acht badische Städte zusammentaten und den BGV als Feuerschutzbund aus der Taufe hoben. Mittlerweile zählt der Verband fast 1 000 Mitglieder, die zugleich dessen Träger sind. Dazu gehören neben den Städten, Gemeinden und Landkreisen Badens auch zahlreiche andere kommunale Einrichtungen und Unternehmen.
Inzwischen hat sich der BGV als Kommunal- und Spezialversicherer einen Namen gemacht. Ob Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Einrichtungen, der öffentliche Dienst oder Privatpersonen außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie mittelständische Betriebe – mit den Badischen Versicherungen sind alle gut beraten! Was damals klein und als Selbsthilfeorganisation begann, ist zu einem leistungsstarken Partner in Sachen Sicherheit geworden.
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BGV – BADISCH GUT VERSICHERT.