(openPR) ComCenter asf bietet erprobten Service für die Gewinnung von Opt-Ins.
Lübeck(sd). Unternehmen ohne ausreichende Vorbereitung auf die Neuregelung des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) werden ab Sommer 2009 unter Umständen mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Neufassung des Gesetzes sieht vor, dass ohne rechtlich abgesicherte Ansprecherlaubnis (Opt-In) kein Kunde mehr ungewollt mit werblichen Informationen konfrontiert werden darf.
Alle gängigen Vertriebstätigkeiten wie anrufen, mailen oder faxen ohne belegbare vorherige Ansprecherlaubnis des Kunden sind dann mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle rechtswidrig und können mit Unterlassungsklagen und hohen Geldbußen geahndet werden. Für viele Unternehmen ohne professionelle Vorbereitung auf diese gesetzlichen Neuerungen könnte dies das Ende ihrer Vertriebsmöglichkeiten bedeuten. Dies betrifft nicht nur die Ansprache neuer Kunden, sondern umfasst auch alle Kunden, die das Unternehmen bereits im Bestand hat.
Aus diesem Grund haben einige Unternehmen bereits vor längerer Zeit damit begonnen, für ihre Bestandskunden Ansprecherlaubnisse einzuholen. Einer der zertifizierten Dienstleister für verschiedene große Konzerne in dem Bereich sind die ComCenter de aye Unternehmensgruppe, die asf GmbH www.asf24.de) und die medienwerker GmbH (www.medienwerker24.de) in Lübeck. "Wir haben schon vor zwei Jahren effektive Verfahren zur qualifizierten Gewinnung von Ansprecherlaubnissen entwickelt und arbeiten auf diesem Gebiet erfolgreich in verschiedenen Kampagnen für einige große Kunden", berichtet Martin Aye, Geschäftsführer der asf GmbH. Gleichwohl gäbe es noch viele Anbieter am Markt, die noch gar keine Maßnahmen ergriffen hätten. Hier könne asf mit seinen erprobten Teams unterstützen, so Aye.
asf24 führt seine Opt-In-Kampagnen in enger Abstimmung mit Justitiaren, Fachanwälten und Kommunikationswissenschaftlern durch. Speziell ausgebildete Agenten holen die Ansprecherlaubnis des Kunden ein und dokumentieren sie gleichzeitig in entsprechend beweiskräftiger Form. In laufenden Kampagnen erreichen die Teams dabei Erfolgsquoten von über 90 Prozent. Die Kampagnen können dabei oft sogar parallel vertrieblich genutzt werden.
Zentrale Vorteile des von asf entwickelten Verfahrens sind die doppelte Archivierung und die parallele Digitalaufzeichnung der Gespräche. Auf Wunsch erfolgt die Speicherung auch über standardisierte Datenbankformate, die mit den CRM-Systemen der Auftraggeber synchronisierbar sind. Individuelle Online-Applikationen ergänzen das Verfahren bei Bedarf. Die strukturierte und effiziente Vorgehensweise des asf-Verfahrens erlaubt es, die einzelne Ansprecherlaubnis eines Kunden schon für einen Betrag von 2,90 Euro zu gewinnen. Der Opt-In Service ist bereits ab einer Anzahl von 1000 Kunden buchbar und kann ausgeweitet werden bis zu einer Zahl von mehreren Millionen Kunden.
Neben der rechtlichen Absicherung der Vertriebstätigkeiten birgt indessen das Verfahren auch die Chance für eine Stärkung der Kundenbindung: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Kunden sehr positiv darauf reagieren, wenn sich ein Unternehmen darüber Gedanken macht, wie es in Zukunft mit ihnen in Kontakt treten soll", schildert Martin Aye die bisherigen Reaktionen von Kunden."Das Einholen der rechtssicheren Ansprecherlaubnis kann vom Anbieter ohne weiteres verkaufspsychologisch genutzt werden und das positive Image des Unternehmens stärken", weiß Aye.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter
http://www.asf24.de/ansprecherlaubnis-einholen.html
oder direkt bei asf unter der Telefonnummer 0451 30 30 30.











