(openPR) Die renommierte Anwaltskanzlei Kleymann, Karpenstein & Partner (Wetzlar) setzt zum Jahresbeginn mit ihrer Marke ComCit Maßstäbe für den IT-Rechtsmarkt. ComCit bietet insbesondere Unternehmen aus Technologiebranchen ein spezialisiertes Beratungs-spektrum für den Einsatz von Informationstechnologie (IT).
Die Anwälte von ComCit stehen für die in Mittelhessen bislang einzigartige Kombinati-on der Rechtsgebiete IT-Recht, Handels-/Gesellschaftsrecht und geistiges Eigentums-recht. ComCit bietet branchenspezifische Vertragsgestaltung, Prozessvertretung und Beratung in Fragen der Compliance sowie des Vertrags- und Lizenzmanagements.
Rechtsanwalt Jens-Oliver Müller, der mit Fachanwaltstiteln im Informationstechnolo-gierecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie langjähriger Erfahrung auf bei-den Rechtsgebieten die neue Praxisgruppe leitet, weiß um die rechtlichen Risiken, mit denen sich Technologieunternehmen auseinandersetzen müssen. „Die Verunsicherung von IT-Verantwortlichen und Geschäftsführern ist zur Zeit groß. Sie können häufig nur schwer abschätzen, welche rechtlichen Anforderungen an IT-Sicherheit und Risikoma-nagement erfüllt werden müssen, um eine persönliche Haftung zu verhindern. Wir ver-suchen Geschäftsführern Sicherheit zurückzugeben, indem wir die Unternehmens- und Vertragsstruktur analysieren und durch zielorientierte Beratung rechtssichere Manage-mentsysteme schaffen“.
Eine weitere Besonderheit von ComCit ist die spezialisierte Beratung in allen Berüh-rungspunkten mit schutzrechtsbezogenen Fragestellungen. Rechtsanwältin Natalie Löw, Absolventin des Fachanwaltskurses Urheber- und Medienrecht, hat sich auf die Bera-tung über den Schutz von Know-how und geistigen Schutzrechten spezialisiert. „Insbe-sondere Unternehmen, denen Standardsoftware für den spezifischen Einsatz nicht aus-reicht, stehen vor dem Problem, dass sie umfangreiches Know-how, Ideen und Arbeits-kraft in die Anpassung und Weiterentwicklung von Software investieren müssen. Häufig fehlen jedoch vertragliche Vereinbarungen, die solche Input-Leistungen des Ideenge-bers schützen. Da das deutsche Urheberrecht keinen Ideenschutz kennt, führt das re-gelmäßig zu einer unerwünschten freien Verwertbarkeit der Ideen und Konzepte. Wir beraten Unternehmen über die rechtlichen Möglichkeiten, geistigen Input und speziell Know-how zu sichern.“










