(openPR) (ZÄK SH) Zu Beginn des Jahres 2009 ändern sich eine ganze Reihe gesetzlicher Regelungen, an einem allerdings wird nicht gerüttelt, an den „außergewöhnlichen Belastungen“ bei der Lohn- und Einkommensteuer. Die Liste dieser Aufwen-dungen, die sich steuermindernd auswirken können, ist lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Dazu hält die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ein entsprechendes Infor-mationsblatt mit dem Titel „Zahnbehandlung und Steuern“ vor. Es liegt in diesen Wochen in Zahnarztpraxen aus und ist dort kostenlos erhältlich.
So liegt beispielsweise die Grenze der Eigenbelastung für einen alleinverdienenden Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500 EUR bei 180 EUR jährlich. Alle Kosten, die ihm darüber hinaus durch Eigenbeteili-gung an den Krankheitskosten entstehen, also nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können laut § 33 des Einkommensteuergesetzes zusammen mit anderen anerkannten Aufwendungen als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. „Wir empfehlen“, so Kammervorstands-mitglied Dr. Kai Voss, „unseren Patienten daher, sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen.“
Im Internet bietet die Zahnärztekammer die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen: www.zahnaerztekammer-sh.de, Rubrik „Patientenhotline“.
So gilt auch für 2009: Belege sammeln und für die nächste Einkommensteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresaus-gleich aufbewahren. Das kann helfen, den Familienhaushalt bei notwendigen Ausgaben zu entlasten.







