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Energieintensive Unternehmen - DQS für „Energie-Audits“ nach dem EEG 2009 §41 zugelassen

14.01.200910:06 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Energieintensive Unternehmen - DQS für „Energie-Audits“ nach dem EEG 2009 §41 zugelassen
DQS:
DQS: "Energie-Audits" nach dem EEG 2009 §41

(openPR) Frankfurt am Main, 14. Januar 2009 – Die DQS Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen ist berechtigt, Bescheinigungen nach § 41 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2009 auszustellen. Darauf wies jetzt Fred Wenke, Produktmanager der DQS für Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme, hin. "Als akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft für Audits nach der Umweltmanagementsystem-Norm ISO 14001 können wir, zum Beispiel in Erweiterung eines regulären Audits nach dieser Norm, eine entsprechende Prüfung vornehmen und gegebenenfalls die Bescheinigung ausstellen", so Fred Wenke.

Die Bescheinigung nach § 41 des EEG 2009 benötigen energieintensive Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch ab 10 Gwh, die einen Antrag auf Begrenzung der abzunehmenden EEG-Strommenge stellen möchten. Neben der DQS-Prüfung als Zusatzaspekt im Rahmen einer anstehenden Umweltmanagementsystem-Zertifizierung bietet die DQS auch eigenständige "Energie-Audits" an. Die Bescheinigung beinhaltet, dass "die durch das Unternehmen selbst erhobenen Energiedaten und Einsparpotenziale sowie deren Bewertung überprüft und Abweichungen von den Anforderungen nicht festgestellt wurden".

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften wurde im Oktober 2008 vom Bundestag verabschiedet und trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel des EEG 2009, das die Fassung aus dem Jahr 2004 ablöst, ist es, die im Rahmen des Kyoto-Prozesses geforderte Reduktion der Treibhausgasemissionen voranzutreiben und die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich zu erreichen. Mit der Novelle des Erneuerbare-Enegien-Gesetzes peilt die Bundesregierung einen Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von mindestens 30 Prozent bis zum Jahr 2020 an.

Zu den wichtigsten Änderungen im EEG 2009 zählen eine attraktivere Gestaltung des Repowering (Ersatz älterer Windenergie-Anlagen durch neue, leistungsfähigere Maschinen), die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft (Windenergie im Meer) und eine Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien inklusive einer Regelung des Einspeisemanagements.

Fragen zum EEG 2009 und zum Verfahren nach § 41 EEG 2009 beantwortet

Fred Wenke
DQS-Produktmanager
Umweltmanagementsysteme
Arbeitsschutzmanagementsysteme
E-Mail
Telefon 069 95427-147

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