(openPR) Wer sich eine Immobilie kaufen möchte merkt schnell, dass das zugehörige Grundstück in Deutschland teuer werden kann. Grund: Grundstücke lassen sich nicht vermehren. Bei nahezu gleich bleibendem Angebot und steigender Nachfrage kann das Grundstück teurer als die eigentliche Immobilie kommen. Aus finanziellen Gründen kann das Eigenheim dann in weite Ferne rücken.
Möglicherweise ist ein Grundstück in Erbpacht eine überlegenswerte Alternative.
Erbpachtgrundstücke sind günstig, weil man sie nicht kauft, sondern pachtet. Wird kein Grundstück gekauft, werden erhebliche finanzielle Mittel frei. Zu tragen sind keine teuren Finanzierungsraten, sondern der sogenannte Erbpachtzins und der ist in aller Regel deutlich niedriger. Der Erbpachtzins richtet sich zwar, wie eine Finanzierung in aller Regel auch, nach dem Verkehrswert der Immobilie. Lag eine Finanzierung im langjährigen Durchschnitt aber bei 8%, so liegt der durchschnittliche Erbpachtzins bundesweit bei lediglich ca. 3,6%. Selbst in der augenblicklichen Niedrigzinsphase, in der die Marktzinsen deutlich unter dem langjährigen Mittel liegen, ist der übliche Erbpachtzins nicht zu schlagen.
Für junge und/oder kinderreiche Familien oder solchen mit geringem Einkommen ist ein Erbpachtgrundstück eine günstige Alternative und kann den Weg zum Eigenheim freimachen und die Familie einem sozialer Sicherheit näher bringen. Gerade deshalb sind Erbpachtgrundstücke bei Familien sehr beliebt.
Als Erbpachtgeber treten z.B. Städte und Kommunen, Kirchen oder Privatpersonen auf, die auf lange Frist diese Grundstücke nicht für eigene Zwecke benötigen und für eine in der Regel geringe Pacht (auch Erbpacht oder Erbbauzins genannt) dem Bauherrn (= Erbpachtnehmer) langfristig zur Bebauung überlassen, in der Regel für 99 Jahre. Der Erbbauzins wird lediglich an die amtlich festgelegte Einkommens- und Preisentwicklung angepasst.
Das Erbbaurecht ist seit ca. 100 Jahren rechtlich verankert. Der Erbbaupachtvertrag wird vor einem Notar geschlossen und anschließend in das Erbbaugrundbuch eingetragen. Der Bauherr wird Eigentümer des Gebäudes. Am Grundstück erhält er ein umfassendes Nutzungsrecht, das einem Grundstückseigentümer vergleichbar ist: Er kann die Immobilie vermieten, vererben und verkaufen. Auch wenn das Erbbaurecht vererbt oder verkauft wird, bleibt der ursprüngliche Erbbaurechtsvertrag bestehen. Ein Dritter tritt dann in den Erbbaurechtsvertrag ein und die erfüllt die Pflichten daraus. Der Erbbaurechtsvertrag selbst kann in der Regel während der Laufzeit nicht gekündigt werden.
Nach Ablauf des Erbbaupachtvertrages, also nach üblicherweise 99 Jahren, fällt das Grundstück an den Eigentümer bzw. dessen Erben zurück. Diese müssen dann eine angemessene Entschädigung für die Immobilie zahlen, die dem Zeitwert entspricht. Nach Erbbauverordnung aber mindestens zwei Drittel des dann bestehenden Hauswertes.
Bei den vielen Vorteilen muss aber auch gesagt werden, dass sich die Finanzierung eines Immobilienkaufes mit Erpachtgrundstück nicht immer einfach gestaltet, weil manche Banken einer solchen Finanzierung kritisch gegenüberstehen. Besonders dann, wenn man eine günstige Bank sucht. Das Problem liegt zum einen darin, dass das Grundstück nicht dem Bauherren gehört, und zum anderen sich die Objekte mit Erbbaurecht nur mit relativ hohem Aufwand verwerten lassen, wenn der Bauherr die Darlehensraten nicht mehr aufbringen kann.
Es kommt außerdem vor, dass Banken für die Finanzierung von Grundstücken in Erbpacht zusätzliche Sicherheiten fordern oder nur öffentliche Träger als Erbbaugeber akzeptieren. Eine weitere Anforderung kann sein, dass die Restlaufzeit des Erbpachtvertrages mindestens genauso lang ist, wie die Dauer der Finanzierung bis zur vollständigen Tilgung plus zusätzliche 20 Jahre - also mindestens 50 Jahre.
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