(openPR) Einzelhändler zahlen für nutzlose Lottosoftware
Über 700 Einzelhändler in ganz Deutschland haben von der Fa. HappyTipp Service GmbH eine Lotto-Software gekauft oder langfristig geleast für bis zu 8000 Euro.
Die Spielteilnahme erfolgte für registrierte Spieler über bereitgestellte Terminals oder von jedem Internetzugang.
Sie können diese aber nicht mehr nutzen, weil HappyTipp seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Der Softwarebetreiber hat die Internetseite geschlossen, deshalb kann sie von den Einzelhändlern auch nicht mehr angeboten werden.
Die Annahme von Spielscheinen ist seit August 2008 komplett eingestellt.
Für diese leeren Internetseiten verlangen die Leasinggesellschaften aber weiterhin die Zahlung der Raten. Die abgeschlossenen Leasingverträge haben Laufzeiten zwischen 24 und 48 Monaten und wurden bis August 2008 noch vermittelt.
Obwohl die Vermittlung von Lottospielen unmöglich ist, beharren die Leasinggesellschaften auf Zahlung.
Sie berufen sich dabei auf die Bedingungen des Leasingvertrages, wonach Einwendungen gegen den Leasingvertrag ausgeschlossen sein sollen.
Aber der vorliegende Leasingvertrag unterscheidet sich von anderen Konstellationen vor allem dadurch, dass das Leasingobjekt nicht über einen Kaufvertrag bereitgestellt wurde.
Die Lotto-Software liegt nämlich nicht dem Kunden vor.
Sie ist auch nicht Bestandteil des übergebenen Terminals.
Die Software wurde lediglich online bereitgestellt, so dass die Leistung von der Mitwirkung der HappyTipp abhängig war.
Inzwischen wurde über das Vermögen der HappyTipp Service GmbH Insolvenz angemeldet.
Einzelne Leasinggesellschaften gehen sogar so weit, zu behaupten, dass Sie bei Vertragsabschluss keine Kenntnis davon hatten, dass es sich bei dem Leasingobjekt lediglich um eine Internetseite handle, welche die Firma Happy-Tipp auf einem ihrer Server zur Verfügung gestellt hat.
Bei Kenntnis dieses Sachverhaltes hätten sie diese Leasingverträge nicht abgeschlossen.
In der Folge dieser Annahme versuchen die Leasinggesellschaften die Leasingnehmer durch Schuldzuweisungen schadensersatzpflichtig zu machen.
In Unterfranken hat sich eine Interessengemeinschaft gegründet, die gemeinsam anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat.
Ziel ist die Bündelung von Interessen durch ein gemeinsames Vorgehen. Wenn Sie der Interessengemeinschaft beitreten möchten, wenden Sie sich bitte an
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