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Stiftung zur Förderung eines Lebenswerks Autoren Dagmar Gold u. F. Eberhard Ostermayer

Bild: Stiftung zur Förderung eines Lebenswerks Autoren Dagmar Gold u. F. Eberhard Ostermayer
Nachlass
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(openPR) Das neue Stiftungsrecht eröffnet attraktive Möglichkeiten – auch für Kunstsammler und deren Erben.

Der Stiftungsboom hat unsere Gesellschaft verändert und wird sie weiter verändern. Der Stifter sucht nach Sinnhaftigkeit, ist kommunikativ und gestaltet gerne, indem er sich einen eigenen Bereich und eine nachhaltige Einflusssphäre schafft. Die Skepsis gegenüber Institutionen und Obrigkeiten ist nicht nur bei manchen vermögenden Privatpersonen, sondern auch bei einigen Unternehmern vorhanden, weshalb sie eine Stiftung in Erwägung ziehen, um ihre Ziele langfristig und nach ihren Wünschen zu realisieren. Die gesellschaftliche Anerkennung und Einflussnahme auch über das eigene Leben hinaus ist ein wichtiger Motivationsfaktor. Auch wirken Stiftungen zunehmend als Impulsgeber. „Stiftungen sind der Kitt der Gesellschaft und übernehmen seit jeher Zukunftsaufgaben“, stellt Fritz Brickwedde vom Bundesverband Deutscher Stiftungen fest. „Das deutsche Stiftungswesen wächst im europäischen Vergleich am schnellsten“, gab Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbands, auf dem Deutschen Stiftungstag 2008 bekannt. Laut einer Studie des European Foundation Centers gibt es in Deutschland mehr als 65.000 Stiftungen mit über 1.000 Neugründungen jedes Jahr. Die deutschen Stiftungsvermögen sind beträchtlich. 43 Prozent der Stiftungen haben ein Vermögen von mehr als 100.000 Euro bis 1 Mio. Euro, 23 Prozent ein Vermögen bis zu 10 Millionen Euro und nicht wenige auch deutlich darüber. Aus der Hochrechung für die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts und den weiteren bekannten Zahlen kann das Stiftungsvermögen aller deutschen Stiftungen auf gut 100 Milliarden Euro und deren jährlich Gesamtausgaben auf 30 Milliarden Euro geschätzt werden.



Stiftungen werden immer häufiger in Gemeinschaft errichtet. Das 2007 verabschiedete „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ gab den Impuls zu zahlreichen Stiftungsgründungen. Der Unternehmensberater Roland Berger plant eine Stiftung mit einem Vermögen von 150 Mio. Euro. Viele Prominente aus Wirtschaft und Kultur engagieren sich seit einiger Zeit für das Gemeinwohl mit einer Stiftung. Hasso Plattner hat Milliarden Euro in seine Stiftung eingebracht, Peter Maffay ein soziales Kinderprojekt ins Leben gerufen. Auch Unternehmerstiftungen wurden gegründet, zum Beispiel die Merck Finck Stiftung Ende 2007, die sich zahlreichen Zwecken, unter anderem in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur widmet.

Nach einer Gründung muss zunächst aus dem Stiftungsvermögen ausreichend Ertrag erwirtschaftet werden, um die Stiftungsarbeit erfolgreich zu leisten. Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung oder die Spende an eine solche Stiftung bietet steuerliche Vorteile. Bis zu 20 % der gesamten Einkünfte können vom zu versteuernden Einkommen für Spenden und Zuführungen in das Vermögen einer Stiftung in Abzug gebracht werden. Darüber hinaus kann der Stifter bis zu 1 Mio. Euro steuerlich abzugsfähig innerhalb von zehn Jahren als Vermögensstockspende entweder stiften oder zustiften und diesen Betrag über bis zu zehn Jahre beliebig verteilen. Neu ist auch der zeitlich unbeschränkte Spendenvortrag. Nach Ablauf von zehn Jahren lebt der Abzugsbetrag wieder auf. Auch das Spenden von geerbtem Vermögen wird steuerlich begünstigt. Wenn Erben das geerbte Vermögen innerhalb von zwei Jahren einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, entfällt rückwirkend die Erbschaftssteuer. Ohne professionelle Unterstützung in steuerrechtlicher, rechtlicher und auch konzeptioneller Hinsicht ist eine Stiftungsgründung nicht unbedingt ratsam. Deshalb wenden sich Stifter gerne an ein Finanzinstitut, das über langjährige Erfahrung und ein Netzwerk zu Spezialisten verfügt. Merck Finck & Co. Privatbankiers betreut seit langem etliche Stifter in allen Phasen von der Gründung bis zur erfolgreichen Weiterführung. Prof. Dr. Wilhelm Ahrens, Direktor der hauseigenen Stiftung in Hamburg, weist auf die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung hin und betont insbesondere die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt, bevor Zuwendungsbestätigungen an die Spender ausgestellt werden. Das ist bei Sachzuwendungen enorm wichtig, denn folgen die Behörden nicht der Höhe der Zuwendungsbestätigung, dann haftet der Stiftungsvorstand persönlich.

Als Stiftungszweck nimmt Kunst und Kultur mit 14,7 % bei den Schwerpunkten der deutschen Stiftertätigkeit eine vergleichsweise bedeutende Rolle ein. Künftig wird das Engagement für Kunst bei Stiftungen zunehmen, denn das neue Stiftungsrecht eröffnet attraktive Möglichkeiten sowohl für private Stifter als auch für stiftende Unternehmen. Sachzuwendungen werden als Stiftungsvermögen akzeptiert. Das neue Stiftungsrecht stellt Zustiftungen mit Stiftungsgründungsvermögen gleich. Das bedeutet für Kunstsammler, dass sie ihre Kunstschätze auf diese Weise in einer gemeinnützigen Stiftung langfristig gut aufgehoben wissen und dabei Steuern sparen können.

Interessant ist die Zustiftung von Kunstwerken auch im Erbfalle an eine gemeinnützige Stiftung. Diese Kunstspende kann voll steuerlich abgesetzt werden, vorausgesetzt es liegt für das gestiftete Kunstwerk eine schriftliche Wertschätzung vor, die das Finanzamt anerkennt. Bei der Bewertung gibt es zwei Möglichkeiten: erstens, man beauftragt ein ausführliches – und teures – Gutachten durch einen Kunstsachverständigen. Zweitens: Eine kostengünstige und gerichtlich anerkannte Alternative ist die Schätzung durch spezialisierte Auktionshäuser. Das Oberlandesgericht Köln hat Ende 2005 befunden, dass von einer Zuverlässigkeit der Schätzungen der Auktionshäuser in der Bewertung von Kunst auszugehen sei, obwohl diese die Bewertungsmethoden nicht wie ein schulmäßiges Sachverständigengutachten erläutern. Vor allem im Hinblick auf die Grenzen der Objektivierbarkeit der Bewertung von Kunstgegenständen sei es ausreichend, wenn die Schätzung von einem spezialisierten Auktionshaus stammt. Dass die Ergebnisse solcher Schätzungen erheblich divergieren können, liege in der Natur der Sache. Für den Fall einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über die Höhe des Wertes eines zu stiftenden Kunstwerks wird man sich mit dem Argument divergierender Wertbestimmungen auf eine möglichst passende Bewertung zurückziehen können.

Um in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen bei der Stiftung von Kunstwerken zu gelangen, empfiehlt sich eine gemeinnützige Stiftung. Diese muss mindestens einmal im Jahr, oder besser öfter, ihre Kunstsammlung der Öffentlichkeit zugänglich machen. Darüber hinaus muss eine solche Stiftung über ausreichend Vermögen verfügen, deren Ertrag die laufende Stiftungsarbeit finanziert. Merck Finck & Co. betreut ungefähr 20 bis 30 Kunststiftungen und zahlreiche weitere im übrigen Kultursektor. Die intensive Beratung beginnt bei dem Konzept einer Stiftung, ihrem Stiftungszweck bis zu Gründungsdokumenten, Satzung und der Begleitung bei dem laufenden Stiftungsgeschäft und der Erwirtschaftung der Erträge des Stiftungsvermögens. Möchte ein potentieller Stifter nicht selbst eine Stiftung gründen, dann ist eine Zustiftung möglich. Die Merck Finck Stiftung ermöglicht die zweckgebundene Zustiftung zum Beispiel für Kulturinteressierte. Möglich wäre eine Spende an ein bedeutendes Museum für einen Ankauf eines Kunstwerks mit Namensnennung in Form einer Spendertafel. Die gestalterische Kraft, die ein Vermögen mit sich bringt, lässt sich in viele interessante Kanäle leiten – sei es über Künstlerförderung mit Stipendien, Ausschreibungen und Preisen oder über die positive Motivation durch Kunstwerke im Unternehmen, die Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Auch kunstpädagogische Konzepte sind denkbar, wie es die Kunsthalle Emden mithilfe von Spenden in einer Malschule für Jugendliche realisiert hat. Ein weiteres spannendes Projekt aus der Stiftungspraxis im Bereich Kunst ist das Beispiel eines Künstlerehepaares, das ihre denkmalgeschützten Häuser mit Kunst und hochwertigem Design ausgestattet hat und diese Gebäude nun der Öffentlichkeit zugänglich machen wird. Eine Stiftung muss in allen Fällen neben Sach- und Dienstleistungen auch die entstehenden Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebs einplanen, die aus der Stiftungsarbeit und dem Vermögensertrag erwirtschaftet wird. Das ist auch über Spenden, Mäzene oder Zustiftung möglich. Der kreativen Gestaltungsmöglichkeit von Stiftungen ist dank des neuen flexiblen und großzügigen Stiftungsgesetzes ein beträchtlicher Spielraum gegeben. Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Stiftungsarbeit ist immer eine intensive Beratung im Vorfeld, um alle Möglichkeiten und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.


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Information:

DIE AUKTIONSPROFIS, www.die-auktionsprofis.de

Bundesverband Deutscher Stiftungen www.stiftungen.org
Buch: „Die Gründung einer Stiftung“. Ratgeber Deutscher Stiftungen, Band 1, Berlin 2008

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24.10.2008

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