(openPR) Leicht nachvollziehbar ist sicherlich, dass Beamte in Berufen wie Feuerwehr, Polizei oder Bundesgrenzschutz durch ihren Beruf einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind. Da könnte man leichtfertig davon ausgehen, dass der Staat für seine Bediensteten ausreichend im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit sorgt. Doch dem ist nicht so. Insbesondere in den Anfangsjahren, sprich in der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren, gibt es keinerlei Vorsorge seitens des Staats. Kommt es in diesen Jahren zu einer Dienstunfähigkeit und der Beamte hat nicht privat vorgesorgt, so wird er zum Sozialfall. Denn: Von der gesetzlichen Rentenversicherung hat er nichts zu erwarten, da er als Beamter keine Beiträge entrichtet. Um den absoluten Eklat zu vermeiden, ist private Vorsorge existenziell. Jedoch genügt keine marktübliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Speziell für Beamte ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich. Da nur wenige Versicherungen diesen Schutz anbieten, raten Experten zu einem unabhängigen, individuellen Vergleich. Weitere Informieren finden Sie sich unter www.dienstunfaehigkeitsversicherung.cc







