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Oktoberfest 2008 - legale Personenbeförderung ade

29.09.200811:37 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Jedes Jahr aufs Neue freut sich München und knapp 6 Millionen weitere trink- und feierfreudige Menschen auf das alljährlich wiederkehrende Oktoberfest in der schönen bayerischen Landeshauptstadt. Das ein Oktoberfest nahezu ausschließlich im September stattfindet, daß die Maß Bier meistens nur aus einem halben Liter Bier und dem Rest aus Schaum besteht, sind nicht die einzigen Mogelpackungen rund um das vermeintlich beliebteste Volksfest der Welt.

Auch im oft wenig beachteten Bereich der Personenbeförderung bekommt man oft nicht das, was man erwarten dürfte.
Ein Taxi zu bekommen ist nach Beendigung der Feierlichkeiten von 23-24 Uhr fast nicht möglich, und wenn, dann muß man oftmals um sein Leben fürchten.

Bis man drin sitzt, weil eine Meute Betrunkener das gleiche Fahrzeug für sich beansprucht und wenn man sich letztendlich seinen Platz hart erkämpft hat, geht es - wie einst Michael Schumacher in seinen besten Zeiten - pfeilschnell durch Münchens Straßen. Schließlich ist des Taxlers Zeit Geld - und Geld hat man nie genug...

Immer neue und sehr findige "Unternehmer" ruft das jedes Jahr auf den Plan, sich auch etwas von dem leckeren Kuchen Personenbeförderung zu gönnen.

Da gibt es die, die an der Theresienhöhe vor dem Pizzaladen an der Theresienhöhe mit ihren Ford Escorts und Opel Astras mit halb geöffnetem Fenster auf- und abfahren.

Ein Ruf "Taxi" reicht aus und ihr neuer "Freund" fährt sie an jedes gewünschte Ziel. Nein, eine Genehmigung oder gar Konzession braucht er nicht. Er ist ja jetzt der neuer Freund, der einen völlig uneigennützig und ohne lästig ratterndes Taxameter nachhause bringt. Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft und so bedankt sich der Fahrgast, äh Freund mit 10 oder 15 Euro am Ende des Transfers.

Desweiteren gibt es die "kostenlosen" Shuttles diverser Nachtclubs. Nein auch hier bedarf es keiner Genehmigung, denn wer jemanden kostenlos befördert, der macht das nicht gewerbsmäßig und fällt somit nicht unters Personenbeförderungsgesetz. Oder doch? Die Industrie- und Handelskammer sieht das bisweilen etwas anderes, denn der §1 des PbefG beinhaltet folgendes:

1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. (Quelle: http://bundesrecht.juris.de)

Hat der Nachtclub jetzt wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen, wenn er in so "schwierigen Zeiten" seine meist alkoholisierten Gäste kostenfrei in den eigenen Laden befördert, damit sie dort ungeniert weiter trinken können? Der geneigte Leser möchte dies bitte selbst entscheiden...

Die Beispiele dieses Wildwuchses im Transportgewerbe während des Oktoberfestes könnte der Schreiber noch endlos fortführen, dies geschiht vielleicht im zweiten, noch ungeschriebenen Teil...

Der Verfasser stellt nun schlußendlich an den Leser folgende Frage:
Was passiert, wenn ich in einem unlizensierten, völlig genehmigungsfreien Fahrzeug als Fahrgast unterwegs bin? Nichts? Richtig. Und zwar genau so lange, so lange es nicht zu einem Unfall kommt und Sie als Insasse dabei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert.

Ist es das Riskiko wert? Sicher nicht. Somit bleibt dem Verfasser nur noch, Ihnen ein schönes Oktoberfest zu wünschen und vertrauen nur auf professionelle Servicedienstleister - auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Es lohnt sich!

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