openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vertragsrecht - Versteigerung von einem Leasingvertrag bei ebay

12.09.200810:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vertragsrecht - Versteigerung von einem Leasingvertrag bei ebay
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn

(openPR) Das OLG Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass keine Übernahme eines laufenden Leasingvertrages von einem Verbraucher im Rahmen einer Internetersteigerung erfolgen kann. In den Leitsätzen der Entscheidung heißt es u.a., dass ein laufender Leasingvertrag wegen Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 500, 492 Abs. 1 S. 1 BGB), die auch für Vorverträge gilt, nicht im Rahmen einer Internetersteigerung von einem Verbraucher übernommen werden kann.Dies gilt auch, wenn der ursprüngliche gewerbliche Leasingvertrag dem Formzwang nicht unterlag. Unwirksam ist in diesem Fall auch ein zugleich abgegebenes Vertragsstrafversprechen.


Das OLG führt u.a. aus: Der von dem Kläger angebotene "Leasingübernahmevertrag" unterliegt als Vorvertrag eines Finanzierungsleasingvertrages zwischen der Leasinggeberin als Unternehmerin und der Beklagten als Verbraucherin dem Schriftformerfordernis der §§ 500, 492 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Dem steht nicht etwa entgegen, dass der ursprüngliche Leasingvertrag nicht mit einem Verbraucher abgeschlossen und bereits - ohne wesentliche Änderung des Inhalts - von dem Kläger durch Vertrag mit der Leasinggeberin übernommen war. Mit dem Übernahmevertrag zwischen den Parteien wäre zwar ein der Schriftform unterliegender Finanzierungsleasingvertrag noch nicht zustande gekommen, zumal der Leasinggeberin kein neuer Vertragspartner aufgedrängt werden konnte. Durch den Leasingübernahmevertrag sollte die Beklagte sich aber verpflichten, einen Finanzierungsleasingvertrag mit der Leasinggeberin abzuschließen und damit einen Vertrag zu schließen, der der Schriftform unterlag, weil dieser Vertrag "zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher" geschlossen werden sollte.
Diese Verpflichtung zum Abschluss eines Leasingvertrages unterliegt aber als Vorvertrag eines formbedürftigen Geschäftes grundsätzlich dem gleichen Formzwang und damit der Schriftform (vgl. BGHZ 61, 48 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 125 Rdn. 9 u. Einf. vor § 145 Rdn. 20).
Dem gegenüber kann der Kläger sich nicht auf das Urteil des BGH vom 7.11.2001 Az.: VIII ZR 13/01 = NJW 02, 363 f.) berufen, weil diese Entscheidung lediglich allgemein zur Frage der Wirksamkeit einer Internetersteigerung Stellung nimmt, nicht aber zur Frage des Abschlusses eines formbedürftigen Geschäftes ohne Wahrung des Formzwanges.
Entgegen der Auffassung des Klägers hat er auch keinen Anspruch auf Bestätigung des Vertrages in Schriftform. Der Kläger kann sich insoweit nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 19.2.2008 (Az.: 1 WvR 1886/06 = NJW 2008, 1298) berufen, weil sich diese Entscheidung nicht mit der Wirksamkeit einer Verpflichtung durch ein Internetgeschäft beschäftigt, sondern mit der Frage der Zulässigkeit einer berufsrechtlichen Rüge gegenüber einem Rechtsanwalt wegen Internetwerbung mit niedrigem Startpreis. Auch hier wäre die Wahrung der Schriftform der Honorarvereinbarung zum wirksamen Vertragsabschluss erforderlich gewesen, wobei allerdings der Mandant wegen des besonders niedrigen Honorars durchaus an dem Abschluss interessiert gewesen wäre, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
Da die Erklärung der Beklagten wegen Formmangels nach § 125 BGB nichtig ist, kann der Kläger seinen Anspruch auch nicht hilfsweise auf die von den Bietern mit ihrer Bestellung anerkannte Vereinbarung stützen, der zufolge "Spaßbieter" mit einer Berechnung von sechs Leasingraten zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen müssen. Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob und unter ggf. welchen Umständen eine derartige Vereinbarung als Vertragsstrafe wirksam sein könnte.
(Quelle: Lexinform; OLG Frankfurt am Main, 17-U-70/08; Beschluss vom 11.06.2008; Verfahrensgang: LG Frankfurt, 2-7 O 234/06)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://www.warm-wirtschaftsrecht.de; http://www.paderborn-arbeitsrecht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 241821
 1379

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vertragsrecht - Versteigerung von einem Leasingvertrag bei ebay“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RA Martin J. Warm, Rechtsanwalt in Paderborn, Fachanwalt // rechtsanwalts-TEAM.de // Warm & Kanzlsperger

Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH - Die GmbH-Reform – MoMiG tritt zum 01.11.2008 in KraftBild: Gesellschaftsrecht / GmbH - Die GmbH-Reform – MoMiG tritt zum 01.11.2008 in Kraft
Gesellschaftsrecht / GmbH - Die GmbH-Reform – MoMiG tritt zum 01.11.2008 in Kraft
Am 28.Oktober 2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt am 1. November 2008 in Kraft. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, de…
Bild: Informationsveranstaltung - Das neue GmbH-Recht - wird jetzt alles besser?Bild: Informationsveranstaltung - Das neue GmbH-Recht - wird jetzt alles besser?
Informationsveranstaltung - Das neue GmbH-Recht - wird jetzt alles besser?
Informationsabend zur zukünftigen Rechtslage in der IHK-Zweigstelle Paderborn + Höxter Nach langer Diskussion hat der Rechtsausschuss des Bundestages im Juni d. J. endlich den Weg frei gemacht. Noch im selben Monat wurde die Reform vom Bundestag verabschiedet. Wenn das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz "MoMiG" genannt) - wie geplant - nach dem Willen des Gesetzgebers im Oktober / November 2008 in Kraft treten sollte, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Die Un…

Das könnte Sie auch interessieren:

Verletzung vertraglicher Nebenpflichten im Leasingrecht
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten im Leasingrecht
… seinem Urteil vom 06.03.2012 (Az. 13 U 4/11) festgelegt, dass ein Leasinggeber das Leasinggut bestmöglich zu verwerten habe, wenn der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert einzustehen habe. Den Leasinggeber soll die Nebenpflicht der bestmöglichen Verwertung treffen. Eine Verletzung dieser Nebenpflicht soll dann vorliegen, …
Bild: IAA – frei für ein neues Modell trotz laufendem LeasingvertragBild: IAA – frei für ein neues Modell trotz laufendem Leasingvertrag
IAA – frei für ein neues Modell trotz laufendem Leasingvertrag
Leasingübernahme macht Ausstieg aus bestehendem Kfz-Leasingvertrag möglich Wolfsburg / Frankfurt am Main, 19. August 2009 – In wenigen Tagen werden auf der Internationalen Automobil Ausstellung (IAA) neue Fahrzeugmodelle vorgestellt. Bei vielen Autoliebhabern entsteht dann der Wunsch ein Modell davon schnellstmöglich selbst zu fahren. Besteht jedoch …
Schlechte Nachrichten für Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129
Schlechte Nachrichten für Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129
Nachdem Singapore Airlines den Leasingvertrag des Airbus A380 nicht verlängern wird, stehen Anleger des Flugzeugfonds möglicherweise vor schweren Zeiten. München, 21.09.2016 – Anleger der „DS-Rendite-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV GmbH & Co. KG“ müssen möglicherweise um ihre Einlage bangen. Wie das Manager Magazin in der letzten Woche berichtete, …
Bild: Wirtschaftliche Risiken vermeiden: Rechtsberatung speziell für HoteliersBild: Wirtschaftliche Risiken vermeiden: Rechtsberatung speziell für Hoteliers
Wirtschaftliche Risiken vermeiden: Rechtsberatung speziell für Hoteliers
… sind. Aber es muss klar sein, dass daraus auch große Schäden erwachsen können. Allein ein falscher oder nachteiliger Passus in einem Pacht- oder Leasingvertrag kann weitreichende wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen - von persönlichen Haftungsrisiken bei einer falschen Vertragsgestaltung ganz zu schweigen", betont der Hotelrechtsexperte. Welche …
Bild: Geld-Zurück Leasing-Aktion bei Lieske-ElektronikBild: Geld-Zurück Leasing-Aktion bei Lieske-Elektronik
Geld-Zurück Leasing-Aktion bei Lieske-Elektronik
… Der Vörstetter Online-Versender für Elektronik-Artikel bietet seinen Kunden im Zeitraum vom 01.02.2011 bis 30.04.2011 eine "Geld-Zurück" Gutschein-Aktion an. Jeder Kunde, der einen Leasingvertrag in diesem Zeitraum abschließt, erhält sofort bei Vertragsabschluss - als Scheck oder Überweisung - 1% aus Leasingrate x Leasinglaufzeit ! "Mit dieser Aktion …
Bild: DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV - Schwierigkeiten durch auslaufenden LeasingvertragBild: DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV - Schwierigkeiten durch auslaufenden Leasingvertrag
DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV - Schwierigkeiten durch auslaufenden Leasingvertrag
Der Leasingvertrag für den Airbus A380 aus dem DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV läuft aus. Ein neuer Partner wurde noch nicht gefunden. Das bringt die Fondsgesellschaft in Schwierigkeiten. Anleger konnten sich seit Anfang 2008 an dem vom Dr. Peters emittierten Flugzeugfonds DS-Fonds Nr. 129 beteiligen. Bisher erhielten sie regelmäßig ihre Ausschüttungen. …
LG München – Widerruf eines Sixt-Leasingvertrags erfolgreich
LG München – Widerruf eines Sixt-Leasingvertrags erfolgreich
… der Sixt Leasing – Leasingnehmer erhält gezahlte Raten ohne Abzug einer Nutzugsentschädigung zurück München, 22.10.2020. Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglicht den Widerruf eines Sixt-Leasingvertrags auch noch Jahre nach Abschluss. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. August 2020 entschieden (Az.: 22 O 2315/20). Nach Rückgabe …
Metropol Leasing - positive Erfahrungen
Metropol Leasing - positive Erfahrungen
Kunden die ein Fahrzeug leasen, haben nicht selten eine negative Erfahrung gemacht, wenn sie frühzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen möchten. Bei der Metropol Leasing ist es problemlos möglich, eine ordentliche Kündigung nach Ablauf von 12 Monaten Leasingdauer einzureichen und die Vertragsbeendigung ohne Komplikationen in die Wege zu leiten. Kundenservice …
Bild: LeasingTime.de - Raten für neue Kfz-Leasingverträge steigen deutlich - Vorteile der Leasingübernahme nehmen zuBild: LeasingTime.de - Raten für neue Kfz-Leasingverträge steigen deutlich - Vorteile der Leasingübernahme nehmen zu
LeasingTime.de - Raten für neue Kfz-Leasingverträge steigen deutlich - Vorteile der Leasingübernahme nehmen zu
… Leasinggeber verschlechtert haben. Hinzu kommt, dass besonders bei großen Leasing-Fahrzeugen die Restwerte einbrechen. Die Fahrzeuge lassen sich nach Beendigung des Leasingvertrages nur schwer verkaufen. „Inhaber von laufenden Leasingverträgen können sich mit ihren Vertragsmodalitäten glücklich schätzen“, so der Leasingspezialist. Denn die Altverträge …
Leasing: Verletzung vertraglicher Nebenpflicht
Leasing: Verletzung vertraglicher Nebenpflicht
… hat in seinem Urteil vom 06.03.2012 (Az. 13 U 4/11) festgelegt, dass ein Leasinggeber das Leasinggut bestmöglich zu verwerten habe, wenn der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert einzustehen habe. In diesem Fall treffe den Leasinggeber die Nebenpflicht der bestmöglichen Verwertung. Weiterhin stellte das OLG fest, dass in …
Sie lesen gerade: Vertragsrecht - Versteigerung von einem Leasingvertrag bei ebay