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Landwirtschaft braucht Signale der Unterstützung und Ermutigung

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) Stellungnahme DBV-Präsidiums vom 12. Nov. 2002 zur Koalitionsvereinbarung

Berlin, den 12.11.2002

Die rot-grüne Regierungskoalition wird nach Auffassung des Deutschen Bauern-verbandes mit ihrer Koalitionsvereinbarung der sehr schwierigen konjunktur- und haushaltspolitischen Situation nicht gerecht. Die dringend notwendige Erneuerung der Sozialen Sicherungs-systeme und des festge-fahrenen Arbeitsmarktes wird trotz der angekündigten Umsetzung des Hartz-Konzeptes nicht entschlossen angepackt.



Vor allem die geplanten direkten und indirekten Steuererhöhungen werden die Investitionsbereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmer weiter dämpfen. Der DBV warnt davor, die Politik der letzten Wahlperiode, die bei den Landwirten zu unfairen Sonderbelastungen bei der Ökosteuer, der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer geführt hat, zu wiederholen.

Der DBV fordert insbesondere, die bewährten Pauschalregelungen bei der Mehrwert- und der Einkommensteuer zu erhalten. Durch die geplante Streichung der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) und der Umsatzsteuerpauschalierung § 24 UStG erhöhen sich die Buchführungs- und Steuerberatungskosten um bis zu 2.000 Euro pro Betrieb. Damit würde Hunderttausenden von Betrieben ein kostenträchtiges und bürokratisches Steuerverfahren ohne wesentliche Mehreinnahmen für den Staat auferlegt. Veredlungsbetriebe, ökologisch sowie extensiv wirtschaftende Betriebe, kleine Betriebe und Nebenerwerbslandwirte wären davon besonders betroffen. Von der Abschaffung der Pauschalierung hätten aber auch viele arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe, insbesondere des Obst- und Gemüsebaus, aber auch des Hopfen-, Wein- und Tabakbaues wirtschaftliche Nachteile.

Der DBV lehnt die geplante Anhebung der Umsatzsteuer auf landwirtschaftliche Produkte entschieden ab. Davon wäre insbesondere der Gartenbau negativ betroffen, da die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Blumen, Zierpflanzen und Baumschulerzeugnisse von 7 auf 16 Prozent nicht an den Verbraucher weitergegeben werden kann.

Bei der Ökosteuer darf die 1999 begonnene übermäßige Belastung der Land- und Forstwirtschaft nicht weiter fortgesetzt werden. Die geplante Anhebung der Gassteuer führt zu weiteren Belastungen im europäischen Wettbewerb. Eine beabsichtigte Sonderregelung für den Unterglasgartenbau ist so anzulegen, dass der Energiekostennachteil gegenüber anderen EU-Ländern für den gesamten Gartenbau wirksam ausgeglichen wird.

Die weitere Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen bei Gebäuden ist für die Land- und Forstwirtschaft kein Signal für zusätzliche Investitionen. Verbesserte Reinvestitionsmöglichkeiten für Land- und Forstwirte fehlen vollständig, obwohl die Gleichstellung mit den Kapitalgesellschaften seit der Unternehmensteuerreform überfällig ist. Eine generelle Besteuerung von privaten Grundstücksverkäufen würde die langfristige Altersvorsorge und den Vermögensaufbau durch Wohneigentum gerade in ländlichen Gebieten gefährden, zumal damit auch inflationsbedingte Wertzuwächse besteuert würden.

Der Koalitonsvertrag deutet vereinzelt und vage sachbezogenere Elemente in der nationalen Agrarpolitik, im Umwelt- und im Tierschutz an. Eine Politik der Stärkung der Wettbewerbskraft und der Arbeitsplatzsicherung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, in der immerhin elf Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten, ist aber nicht zu erkennen. Daher müssen nationale Alleingänge vor allem im Umwelt-, Natur- und Tierschutz künftig unterbleiben. In der Grünen Gentechnik fordert der DBV eine praktikable Regelung und Rechtssicherheit für die Landwirte. Auch die Einführung der nationalen Modulation bedeutet Einkommensverluste für die Bauern und damit eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts und des ländlichen Raumes.

Dem beabsichtigten Ausbau der erneuerbaren Energien steht der DBV positiv gegenüber, erwartet aber zugleich, dass dabei die Biomassenutzung (auch im Rahmen des Marktanreizprogrammes) verstärkt vorangetrieben wird. Die angekündigten Neufassungen des Wald- und des Jagdgesetzes sind weder notwendig noch inhaltlich akzeptabel. Eine einseitige Festlegung auf FFC-zertifiziertes Holz im öffentlichen Beschaffungswesen ist kontraproduktiv. Für die Verwendung von heimischem und nachhaltig erzeugtem Holz ist das Label der Pan Europäischen Forstzertifizierung (PEFC) gleichrangig zu berücksichtigen.

Zu den Ausführungen des Koalitionsvertrages zur Europäischen Union kritisiert der DBV die Haltung der Rot-Grünen Koalition, Europapolitik vorrangig aus haushaltspolitischer Sicht betreiben zu wollen. Das Ziel, eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik ohne zusätzliche EU-Mittel, sondern allein durch Umschichtungen aus dem EU-Agrarhaushalt zu finanzieren, hält der DBV für völlig illusorisch. Dieser Ansatz hat sich bereits durch den Brüsseler EU-Gipfel vom 24./25. Oktober überholt.

Im Hinblick auf die WTO-Runde bemängelt der DBV, dass die gemeinsame europäische Verhandlungsposition einer multifunktionalen Landwirtschaft nicht nachdrücklich und selbstbewusst genug vertreten wird. Der DBV vermisst besonders ein konsequentes Eintreten für eine Verankerung von Standards im Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz auf internationaler Ebene.

 

Autor: Deutscher Bauernverband

Rückfragen an: DBV-Pressestelle

Adresse: Reinhardtstraße 18; 10117 Berlin

Telefon: 030 31904-239

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