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Wie Altenheime zum neuen Zuhause werden

01.01.200410:00 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) ARAG informiert über die wichtigsten Punkte, die es bei der Auswahl eines Altenheimes zu beachten gilt.

Düsseldorf, 12.11.2002 Seine gewohnte Umgebung aufzugeben und ein neues Zuhause zu suchen, fällt Niemandem besonders leicht. Doch insbesondere ältere Menschen, die sich aus Pflegegründen entschließen, in ein Altenheim zu ziehen, fühlen sich plötzlich entwurzelt oder gar abgeschoben. Umso wichtiger ist die Wahl des richtigen Heimes. Dabei gibt es zahlreiche Kriterien zu beachten, damit auch die neue Umgebung zu einem echten Zuhause wird.



Formalitäten

Vor dem Umzug gibt es Formalitäten zu erledigen: Als Erstes benötigen Senioren die so genannte Erforderlichkeitsbescheinigung, die den Anspruch auf einen Heimplatz bestätigt. Sie wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) erteilt. Des Weiteren kann die Heimleitung ein ärztliches Attest verlangen, welches vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es bestätigt die Diagnose, die Hilfsbedürftigkeit und dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.

Selbstdarstellung des Heimes

Alten- und Pflegewohnheime halten meist Prospektmaterial, ein Exemplar des Heimvertrages und die Hausordnung für Interessierte bereit, die zur ersten Orientierung dienen. Ein schriftliches Konzept kann zudem über die Einstellung der Heimleitung zu seinen Bewohnern informieren.

Unterbringung und Lage des Heimes

In kleineren Einrichtungen kann es sich ruhiger und angenehmer wohnen, als in großen Häusern mit mehr als 100 Bewohnern. Zudem sollte das Heim für Familienangehörige und Freunde gut erreichbar sein. Viele Senioren legen bei der Unterbringung wert auf ein Einzelzimmer, da sich ältere Menschen nur schwer an das Zusammenleben mit völlig fremden Personen gewöhnen. Zahlreiche Einrichtungen bieten ein Probewohnen an, bei dem Senioren das neue Umfeld am besten kennen lernen. Wichtig für einen ersten Eindruck ist nicht nur ein Rundgang durchs Heim, sondern Gespräche mit der Heimleitung und eventuell eine gemeinsame Mahlzeit mit den Bewohnern.

Heimvertrag

Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in einem Altenheim. ARAG Experten raten, diese Verträge genau zu studieren, weil sie manchmal unzulässige Klauseln enthalten. Angegeben sein müssen Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft sowie der Umfang der Verpflegung und Betreuung. Ferner muss der Vertrag die Entgelte der einzelnen Leistungen beinhalten und die Investitionskosten ausweisen. Im Vertrag sollte daher festgelegt sein, dass Preiserhöhungen für Leistungen die weder von Pflegekassse noch Sozialhilfeträger übernommen werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Heimbewohners möglich sind. Zudem sollten Senioren versuchen, eine Erstattung der Verpflegungskosten, wenn der Bewohner beispielsweise im Urlaub ist, schriftlich festzulegen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bei der Pflege darf nicht ausgeschlossen sein. Und zu guter Letzt noch ein Tipp der ARAG Fachleute: Der Vertrag sollte verständlich geschrieben sein und eindeutige Regelungen treffen.



Bei der Auswahl des richtigen Pflegeheimes sollten Angehörige neben oben genannten Punkten vor allem auf zwei Dinge achten: Erstens, dass die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt sind. Zweitens sollte dass Personal eines Pflegeheimes mindestens zur Hälfte aus Fachkräften bestehen.

 

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