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Elektronische Leistungsabrechnung - Fluch oder Segen?

29.08.200811:24 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Der elektronische Datenträgeraustausch zwischen Krankenkassen und Pflegediensten ist ein rotes Tuch für viele kleine und mittlere Einrichtungen der ambulanten Pflege: Jetzt drohen Ihnen empfindliche Geldstrafen (Leistungskürzungen), wenn Sie an dem Verfahren nicht teilnehmen.

Gesundheitsreform, Ärztemangel, Demografischer Wandel: Das Gesundheits- und Sozialwesen der Bundesrepublik Deutschland ist schwer gebeutelt. Nun sollen sich die bis an die wirtschaftlichen Grenzen gebrachten Pflegedienste noch einem neuen technischen Verfahren unterziehen, um Ihre Leistungsabrechnungen minutiös, digital und verschlüsselt an die einzelnen Krankenkassen zu übermitteln. Doch der Flickenteppich aus SGB 5 und SGB 11 macht die ohnehin schon mühselige Abrechnung nun noch komplexer und teurer, da neue Software hinzugekauft werden muss und kostspielige Wartungsverträge abgeschlossen werden sollen. Ein innovatives Unternehmen aus Dresden bietet seit Neuem eine Möglichkeit an, die Abrechnungsdaten über eine Internet-Plattform (www.caresocial.de) ähnlich wie beim Online-Banking einzugeben und an die jeweiligen Kassen zu versenden. Dazu betreibt das Unternehmen verschiedene Server in einem Rechenzentrum in Dresden. Schlussendlich ist die web-basierende Eingabe der zu übermittelnden Daten noch die günstigste Lösung, um am elektronischen Datenträgeraustausch teilzunehmen – das lässt hoffen, einigen Pflegediensten Zugang zu dem neuen Abrechnungsverfahren zu ermöglichen und somit wieder einer Hürde im kränkelnden Gesundheitssystem entgangen zu sein.

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