(openPR) Bei der Auftragserteilung zum MPU Test sollte die Zustimmung zur Weiterleitung eines Gutachtens von der MPU Begutachtungsstelle an die Fahrerlaubnisbehörde verweigert werden. Desweiteren sollte man darauf bestehen, dass ein Gutachten ausschließlich an seine eigene Anschrift gesendet wird. Ein negatives Testergebnis sollte nicht an die Führerscheinstelle geleitet werden. Denn das negative Gutachten verbleibt ansonsten in die Führerscheinakte. Die Führerscheinstelle verlangt zwar die Aushändigung des Gutachtens, kann dies jedoch nicht erzwingen. Sollte dies der Fall sein, sollte Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins zurückgezogen werden. Somit endet das Führerschein-Erteilungsverfahren und die Forderung auf Aushändigung des MPU-Gutachtens ist somit hinfällig. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Test.php
Wenn keine medizinischen Gründe vorliegen kann die MPU-Begutachtung stets wiederholt werden. Nach einer negativen Untersuchung sollte ein negatives Gutachten genau Analysiert werden, damit Fehler nicht erneut gemacht werden und der Test bei Wiederholung positiv ausfällt.
In jedem Fall ist es Empfehlenswert sich an einen erfahrene Institution zu wenden und das Gutachten durchzugehen als sich auch beraten zu lassen. Erforderlichenfalls kann man sich Nachschulen oder einer Einzelbehandlung unterziehen. Hier erhält man Ratschläge wie man seine Chancen für die erneute Begutachtung aufbessert. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/
Viele Gutachter empfehlen in Fällen, in denen das Gutachten negativ ausgefallen ist eine Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige. Auch sehr hilfreich und von Gutachtern oftmals empfohlen kann der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe für Alkoholgefährdete oder Abhängige Personen sein.







