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Rückdelegation spart über 6 Millionen Euro

25.06.200811:21 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Die zentrale Abwicklung der Abfallsammlung durch den Landkreis Karlsruhe bringt gegenüber der bisher durch die einzelnen Städte und Gemeinden wahrgenommenen Aufgabenerledigung einen Wirtschaftlichkeitsvorteil in Höhe von jährlich über sechs Millionen Euro. Das bedeutet eine Einsparung in Höhe von rund 14 Euro pro Einwohner und Jahr. Dies ist das Ergebnis der neuen Entsorgungsverträge, die der Landkreis nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung nun abschließen wird.



Als einer der wenigen Landkreise in Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit für die Sammlung von Abfällen im Landkreis Karlsruhe derzeit noch bei den 32 Städten und Gemeinden. Mit der Zielsetzung, durch eine zentrale, durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe wahrgenommene Abwicklung jährliche Einsparungen in Höhe von ca. 4,1 Millionen Euro realisieren zu können, machten die Gremien des Landkreises im vergangenen Herbst den Weg frei für eine Rückdelegation der Zuständigkeiten auf den Landkreis zum 01.01.2009. Mit dem Beschluss zur Rückdelegation wurde gleichzeitig ein EU-weites Ausschreibungsverfahren auf den Weg gebracht, dessen Ergebnisse nun auf dem Tisch liegen. Und diese sind mehr als erfreulich, übertreffen Sie doch die vorab erstellten vorsichtigen Prognosen: statt der angenommenen 4,1 Millionen Euro pro Jahr werden die 432.000 Einwohner zukünftig über 6 Millionen Euro weniger für die über den Landkreis abgewickelte Abfallentsorgung bezahlen müssen als sie dies in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden hätten tun müssen. „Damit wurde nochmals bestätigt, dass die Entscheidung, die Aufgaben auf den Landkreis zu übertragen, richtig war“, betont Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

Über alle politischen Parteien hinweg wird es zudem begrüßt, dass das Ausschreibungsergebnis für die Bürger die geringstmöglichen Änderungen nach sich zieht: Mit der Sita Kommunalservice Süd GmbH als zukünftigem Dienstleister hat sich im Rahmen der Ausschreibung derjenige regionale Entsorger durchgesetzt, der bislang bereits für die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden tätig war. Damit können rund 85% der Einwohner ihre bisherigen Abfallbehälter weiterhin nutzen, ohne dass ein sofortiger Austausch erforderlich wird.

Die Rückdelegation der Zuständigkeiten im Landkreis Karlsruhe war vom so genannten „Müll-Team“ von Beginn an fachübergreifend begleitet worden; innerhalb des „Müll-Teams“ zeichnet die ECONUM Unternehmensberatung GmbH für die technische und betriebswirtschaftliche Bearbeitung verantwortlich. Diese umfassende Begleitung reichte von den konzeptionellen Vorüberlegungen zu den zukünftigen abfallwirtschaftlichen Systemen über die Entscheidungsfindung bis zur Umsetzung der Entscheidungen durch die Neuausschreibung von Leistungen und durch nachgelagerte Arbeiten wie die betriebswirtschaftliche Kalkulation der zukünftigen Gebühren im Landkreis.

Der Wirtschaftlichkeitseffekt in Höhe von über 6 Millionen Euro pro Jahr hat insgesamt mehrere Ursachen: „Fast 3,0 Millionen Euro entfallen rein auf logistische Effekte, die durch eine gemeindeübergreifende Abfallabfuhr erschlossen werden können“, analysiert ECONUM-Geschäftsführer Ralph Bretschneider. Weitere rund 1,6 Millionen Euro entfielen auf veränderte technische Abwicklungen, etwa die getrennte Einsammlung des Sperrmülls anstelle einer der Sammlung nachgelagerten Sortierung. „Immerhin 1,4 Millionen Euro sind jedoch dem Ausschreibungsverfahren selbst zuzuschreiben, da einerseits die Nachfrage gebündelt und insoweit ein attraktiver Nachfragemarkt beispielsweise für die Verwertung von Grünabfällen oder anderen Wertstoffen geschaffen werden konnte, andererseits jedoch ein regional funktionierender Wettbewerb vorgeherrscht hat“, so Ralph Bretschneider weiter.

Der Entscheidung zur Rückdelegation war eine intensive Diskussionsphase in den politischen Gremien vorausgegangen, die Entscheidungsfindung wurde dabei durch ECONUM faktenorientiert unterstützt. Entscheidend für die einvernehmliche politische Willensbildung war dabei, dass den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben wurde, im Rahmen einer Drittbeauftragung weiterhin in einzelnen Bereichen in die Abfallwirtschaft eingebunden bleiben zu können, wenn sie dies wünschen. So ist es beispielsweise möglich, dass die Kommunen weiterhin ihre vorhandenen Grüngutsammelstellen oder Wertstoffhöfe betreiben können, wenn dies für sie beispielsweise hinsichtlich der Integration in die städtischen Bauhöfe Synergien verspricht.

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