(openPR) ARAG informiert über Gefahren von Silvesterfeuerwerken und worauf Böllerfans achten sollten, damit das Fest nicht zum Albtraum wird.
Düsseldorf, 17.12.2002 Lärm schlagen, Krach machen und Schrecken verbreiten gehört zum ältesten Brauchtum in der Silvesternacht, das schon die Germanen zu schätzen wussten. In alten Zeiten diente das Getöse zur Vertreibung böser Geister. Selbst, wenn der Glaube an Dämonen und böse Mächte längst verflogen ist und die Rasseln und Dreschflegel als Lärminstrumente Böllern und Raketen gewichen sind, so lebt dieser Brauch auch im zweiten Jahrtausend fort. Jedes Jahr werden die Knaller bunter, lauter, umfangreicher – und gefährlicher. Häufigster Grund für zum Teil schwere Verletzungen sind der fahrlässige Umgang mit den Feuerwerkskörpern und zu viel Alkohol.
Schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern raten ARAG Experten: Finger weg von Grau- oder Billigimporten! Stattdessen sollten Böllerfans auf die Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) achten: Nur mit BAM-Nummer versehenes Feuerwerk ist geprüft und in Deutschland zugelassen.
Wer ein Feuerwerk zündet, muss genügend Sicherheitsabstand zu den umstehenden Zuschauern wahren. Wer sich nicht daran hält, verletzt seine Verkehrssicherungspflicht und riskiert hohe Schadenersatzforderungen. ARAG Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, bei dem die Richter entschieden, dass selbst ein Sicherheitsabstand von zehn Metern noch zu gering sein kann (AZ: 6 U 949/95).
Alkoholisierte Gäste sollte man möglichst von den Knallern fern halten, da eine ruhige Hand und ein klarer Kopf die Sicherheit im Umgang mit der Pyrotechnik erhöhen. Feuerwerksgegenstände wie Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Fontänen, Raketen etc. zählen zur Klasse II und dürfen nur an Personen über 18 Jahre und grundsätzlich nur zur Jahreswende verkauft werden. Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig dabei ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können. Schon vor dem Abschuss sollten Benutzer auf die mögliche Flugbahn achten und leicht brennbares Material fern halten. Zum Schutz der Augen empfehlen ARAG Experten sogar das Tragen einer geeigneten Brille. Das Risiko von Querschlägern kann man ganz leicht vermeiden, indem Türen und Fenster vor dem Entzünden der Feuerwerkskörper geschlossen werden.
Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie beispielsweise Tischfeuerwerke, sollten auf einem Feuer festen Untergrund stehen. Auch hier haben leicht entzündbare Stoffe in der Nähe nichts zu suchen! Wer auf Nummer sicher gehen will, ist gut beraten, einen Eimer Wasser oder einen Auto-Feuerlöscher bereit zu halten.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer ihr Auto schon frühzeitig aus der Gefahrenzone bringen sollten. Verursacht ein untalentierter Gast mit einem Feuerwerkskörper Schaden in der Wohnung des Gastgebers, so sind diese Kosten in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Gastes gedeckt. In den eigenen vier Wänden trägt hingegen grundsätzlich die Hausratversicherung die Kosten für derartige Schäden. Wer allerdings grob fahrlässig handelt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Die ARAG wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen schwungvollen Rutsch ins neue Jahr.
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